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Kai Engelbrecht

    Die Kollisionsregel im föderalen Ordnungsverbund
    Die Änderungen des NUB Verfahrens im Versorgungsstrukturgesetz und die Auswirkungen auf die medizintechnische Industrie
    Bundesmeldegesetz
    • Zum WerkDas Melderecht ist seit 2015 weitgehend einheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt. Es bildet die Grundlage für die Führung der Melderegister, insbesondere den Umfang des Meldedatensatzes, weiterhin für regelmäßige Datenübermittlungen, automatisierte Datenabrufe oder Melderegisterauskünfte an Privatpersonen. Das Melderecht bildet die Grundlage der alltäglichen Arbeit in ca. 5100 deutschen Meldebehörden. Der Kommentar bietet ausführliche Erläuterungen aller Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes. Er entwickelt zu vielen Fragen der Praxis Antworten auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung auch zum früheren Melderecht der Länder, der Literatur und der Verwaltungsvorschriften. Zugleich möchte er das Melderecht als bereichsspezifisches Datenschutzrecht dogmatisch erschließen.Eingearbeitet sind: die Gesetzesänderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetz vom 15.1.2021, das Registermodernisierungsgesetz vom 28.2.2021 und das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.3.2021. Vorteile auf einen Blick berücksichtigt sind auch geänderte Vorschriften, die erst zum 1. Mai 2022 oder später in Kraft treten. Der Kommentar unterstützt die Praxis somit dabei, die neuen Vorgaben umzusetzen. Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet die Autorinnen und Autoren haben auf dem Gebiet des Melderechts vielfältige praktische Erfahrungen ZielgruppeFür alle Meldebehörden in Deutschland. Außerdem für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie in Justiz und Anwaltschaft.

      Bundesmeldegesetz
    • Die Studie untersucht die duale Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland, insbesondere die Rolle der Zusatzentgelte, die aus Verhandlungen über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) resultieren. Diese individuellen, befristeten Entgelte werden zwischen regionalen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt und sind entscheidend für die Vermarktung innovativer Produkte in der Medizintechnik und Pharmazie. Im Jahr 2010 wurden nahezu 15.000 NUB-Anträge gestellt, was die Relevanz dieses Verfahrens unterstreicht.

      Die Änderungen des NUB Verfahrens im Versorgungsstrukturgesetz und die Auswirkungen auf die medizintechnische Industrie
    • „Bundesrecht bricht Landesrecht“ - Artikel 31 des Grundgesetzes gehört in seiner apodiktischen Kürze zu den dunklen Sätzen unserer Verfassung. Herkömmlich als Derogationsnorm gedeutet, verweist dieser Artikel auf ein von Hans Kelsens Reiner Rechtslehre inspiriertes Modell, zu dessen Kerngedanken insbesondere Grundnorm und Stufenbau gehören. Auf der Basis einer kritischen Revision dieses Modells entwickelt Kai Engelbrecht die Alternative einer dualen Geltungsbegründung, welche ohne fragwürdige Figuren wie Grundnorm oder Stufenbau auskommt. Der Autor analysiert die Folgen dieses Perspektivenwechsels in vergleichender Betrachtung von ausgewählten dogmatischen Fragen des Art. 31 GG. Die Struktur von Kollisionen, die hierfür in Betracht zu ziehenden Rechtsmassen und die Rechtsfolge der Kollisionsregel erscheinen ebenso in neuem Licht wie ihr Verhältnis zu den Gesetzgebungskompetenzen oder zu Art. 142 GG.

      Die Kollisionsregel im föderalen Ordnungsverbund