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Caroline Lechner Hartlieb

    Die Gemeinde im Verwaltungsverfahren
    Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform
    • Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform

      Zuständigkeiten von A bis Z

      Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 wurden die Verwaltungsgerichte erster Instanz eingeführt und der administrative Instanzenzug entfällt ab 1.1.2014 weitgehend. An die Stelle der bisherigen Berufungsinstanzen treten das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die Verwaltungsgerichte der Länder. Die Zuständigkeit eines bestimmten Verwaltungsgerichtes ist dem Anwender oftmals nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Daher stellt dieses Werks die Zuständigkeiten der einzelnen Verwaltungsgerichte in einer nach (Bundes-)Materiengesetzen sortierten Tabelle übersichtlich dar. In einem zweiten Teil wird das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und das neue Revisionsmodell beim Verwaltungsgerichtshof aufbereitet. Die enthaltenen Musterbeschwerden sind dabei von besonders praktischer Bedeutung.

      Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform
    • Verwaltungsverfahren: Kann und darf die Gemeinde, was die natürliche Person kann und darf? Die vorliegende Arbeit geht der Frage der Parteistellung der Gemeinde auf den Grund. Sie untersucht - im ersten Teil die Möglichkeiten der Beteiligung der Gemeinde im Verwaltungsverfahren und - im zweiten Teil die Beschwerdelegitimation der Gemeinde vor VfGH und VwGH. In beiden Schwerpunkten erarbeitet die Autorin nach einer allgemeinen Charakterisierung von Parteistellung und Beschwerdelegitimation die Stellung der Gemeinde in folgenden ausgewählten Verwaltungsmaterien: - gewerbliches Betriebsanlagenrecht - Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht - Wasserrecht - Mineralrohstoffrecht - Naturschutzrecht. Die Arbeit wurde mit dem kommunalen Wissenschaftspreis 2009 ausgezeichnet.

      Die Gemeinde im Verwaltungsverfahren