Im Strom der freien Concurrenz Band I. Am 1. Oktober 1879 änderte sich der gesetzliche Status der Rechtsanwälte in Deutschland. Bis dahin in Preußen Staatsbeamte, wurden sie nunmehr Freiberufler. Zuvor gab es eine begrenzte Zahl von Stellen für Anwälte, seit diesem Zeitpunkt nahm durch die , freie Advokatur' die Anzahl der Anwälte stetig zu. Neben einer Beschreibung der Welt, in der sie lebten, schildert das Buch die Biographien von 90 Anwälten und Notaren, die am 1. Oktober 1879 in Berlin tätig waren, und ihrer 450 Kollegen, die im ersten darauffolgenden Jahrzehnt bis Ende 1889 neu zur Anwaltschaft in der deutschen und preußischen Hauptstadt zugelassen wurden. Die Lebenswege dieser Personengruppe erstreckten sich vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts. Höhen und Tiefen ihres Schicksals spielten hauptsächlich in einer Ära, die mit Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 endete. Es war die , Belle Époque' der Anwaltschaft in Berlin. 802 Seiten (Register in Band II). Berlin 2018.
Reinhard Hillebrand Libros





Im Strom der freien Concurrenz Band II. Am 1. Oktober 1879 änderte sich der gesetzliche Status der Rechtsanwälte in Deutschland. Bis dahin in Preußen Staatsbeamte, wurden sie nunmehr Freiberufler. Zuvor gab es eine begrenzte Zahl von Stellen für Anwälte, seit diesem Zeitpunkt nahm durch die , freie Advokatur' die Anzahl der Anwälte stetig zu. Neben einer Beschreibung der Welt, in der sie lebten, schildert das Buch die Biographien von 90 Anwälten und Notaren, die am 1. Oktober 1879 in Berlin tätig waren, und ihrer 450 Kollegen, die im ersten darauffolgenden Jahrzehnt bis Ende 1889 neu zur Anwaltschaft in der deutschen und preußischen Hauptstadt zugelassen wurden. Die Lebenswege dieser Personengruppe erstreckten sich vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts. Höhen und Tiefen ihres Schicksals spielten hauptsächlich in einer Ära, die mit Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 endete. Es war die , Belle Époque' der Anwaltschaft in Berlin. 804 Seiten (einschließlich Register). Berlin 2018.
Dr. Max Alsberg (1877–1933) war von 1920 bis 1933 der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands. Aus einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Bonn stammend, wurde er 1906 Rechtsanwalt in Berlin, wo er sein weiteres Leben verbrachte. Mit Beginn der Weimarer Republik gewann er über die Hauptstadt hinaus Ruhm durch die Vertretung in politischen Prozessen. Er wurde 1919 Anwalt der Gegenrevolution. Sein Interesse galt der Weiterentwicklung des Rechts, und neben rechtsphilosophischen Äußerungen wurde er Autor von zwei Theaterstücken. Seit 1921 auch Notar und 1931 Honorarprofessor, geriet seine Stellung mit dem Regierungsantritt von Konservativen und Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 ins Wanken, und er beging in der Schweiz Selbstmord. Das Buch schildert in einer chronologischen Darstellung Alsbergs Welt, seine Familie, sein Leben, seine Kollegen, seine Mandanten. Gestützt auf eine Auswertung der verfügbaren Nachrichten über sein Wirken, werden die Bruchlinien in seiner Biographie deutlich.
Berliner Gärtnerjuristen. Anwälte, Richter und andere Juristen in Berlin vom 17. Jahrhundert bis zum Kaiserreich, die in ihren Nebenstunden Berührungspunkte zur gärtnerisch gestalteten Welt hatten. Und ein Schwanengesang auf das Verschwinden von Privatgärten aus der Berliner Innenstadt. 70 Seiten mit 17 Abbildungen und Namensregister. 2. Aufl. Berlin 2016.
Die Hexenprozesse in Preußen liefen am Anfang des 18. Jahrhunderts aus. Das beginnende Zeitalter der Aufklärung schuf ein Klima, in dem eine gewalttätige Verfolgung von ‚Hexen‘, ‚Zauberern‘ und ähnlichen Personen durch die Obrigkeit nicht mehr opportun schien. Endete deren Lebensweg bis dahin im ungünstigsten Fall auf dem Scheiterhaufen, hatten Behörden und Mitmenschen seitdem andere Umgangsformen für weise Frauen, Naturärzte und andere selbsternannte Heilsbringer zu finden. Trotz aller Verbreitung der Vernunft blieb der Aberglaube in weiten Teilen des Volkes erhalten. Auch Gerichtsprozesse mit hexerischem und zauberischem Hintergrund gab es im 19. Jahrhundert weiterhin. Ein vergessenes Kapitel der Sozial- und Rechtsgeschichte, das den Übergang vom Mittelalter zur Gegenwart kennzeichnet, wird in vielen Einzelheiten anhand überlieferter zeitgenössischer Berichte beleuchtet.