Die Änderungsverordnung zur InstitutsVergV trat am 1. März 2017 in Kraft. Schwerpunktthemen : Schärfere Konturierung der Vergütungsarten Größere Differenzierung bei der Behandlung der verschiedenen Erscheinungsformen variabler Vergütung Spezifizierung der Risikoadjustierung mit Clawback-Klauseln, die die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile ermöglichen Der Kommentar bietet hilfreiche Unterstützung bei der Umsetzung der überarbeiteten Verordnung. Er stellt die EU-rechtlichen Vorgaben dar, verdeutlicht den Regelungszweck der einzelnen Anforderungen, beleuchtet Gestaltungsspielräume und enthält praktische Hinweise.
Arne Martin Buscher Libros


Bei der Aufarbeitung der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die Vergütungssysteme von Finanzinstituten wesentlich zur Entstehung der Krise beigetragen haben. Die Vergütungsstrukturen belohnten die Erzielung kurzfristiger Gewinne und setzten dadurch einen Anreiz, übermäßige Risiken einzugehen. Der Gesetzgeber hat mittlerweile sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene reagiert und detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Finanzinstituten veröffentlicht. Der Beitrag setzt sich mit der bankaufsichtsrechtlichen Perspektive auseinander.