Wenn der Moderator des heute-journals Claus Kleber, der Bildungspolitiker Manfred Erhardt und der Wirtschaftsjournalist der Süddeutschen Zeitung Marc Beise zusammenkommen, darf man scharfsinnige Einsichten in die gegenwärtige Situation der Bundesrepublik erwarten. Unter dem Titel „Deutschlands Zukunft – Dur oder Moll?“ werden in drei Beiträgen grundsätzliche Probleme des deutschen Engagements in Afghanistan, der Bildungspolitik sowie der EU-Währungskrise analysiert. Dass der Euro der Grund für die heutige Finanzkrise sei, bestreitet mit Verve Marc Beise. Dass eine fördernde und zugleich leistungsorientierte Bildungspolitik essentiell ist für die Zukunft Deutschlands, dafür plädiert Manfred Erhardt. Und wie steinig, aber auch unvermeidlich der deutsche Einsatz in Afghanistan ist, führt Claus Kleber in eindrucksvoller Weise aus. Gehalten wurden die Vorträge seiner früheren Doktoranden zu Ehren des 80. Geburtstages des bekannten Tübinger Ordinarius Thomas Oppermann, der sich in vielfacher Weise um Europarecht, Verfassungsrecht und internationales Wirtschaftsrecht verdient gemacht hat und hier eingangs von Barbara Remmert, Dekanin der Tübinger Juristenfakultät, gewürdigt wird.
Barbara Remmert Orden de los libros




- 2012
- 2012
In den Kommunen ist die Politik den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten, denn dort wird Politik täglich erfahrbar: Wo werden unsere Kinder betreut? Wo findet Altenpflege statt? Wie werden Migranten integriert? Und wer finanziert all das? Die Kommunen gestalten Politik wesentlich mit und prägen den öffentlichen Eindruck von „gelingender“ oder „versagender“ Politik, und das nicht nur beim Thema Gemeindefinanzen und Partizipation der Bürger. Ihre Selbstverwaltung hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Ohne Kommunen ist politisches Leben schlicht nicht denkbar.
- 2003
Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren
Eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Untersuchung zur privaten Entscheidungsvorbereitung
- 616 páginas
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Im Zusammenhang mit der Durchführung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft führen. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszuständigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt. Barbara Remmert weist nach, daß der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer „faktischen Entstaatlichtung“ von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, daß sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszuständigkeiten in einem verselbständigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschließender Entscheidung aber vollständig selbst und nach Maßgabe der für sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant für die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefällen in Betracht.