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Christoph Werkmeister

    Die Kapitalverzinsung im Rahmen der Entgeltregulierung gemäß § 31 TKG
    Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen
    • Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Examens keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Abschnitt. Vielerlei Wissen, das für die Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann hier plötzlich eine Rolle spielen. Das Werk vermittelt daher das notwendige Basiswissen, das für die mündliche Prüfung beherrscht werden sollte. Die Darstellung bezieht sich auf alle Rechtsgebiete, wobei das vermittelte Wissen für das Referendar- sowie das Assessorexamen gleichermaßen relevant ist.

      Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen
    • Das Werk untersucht die Bestimmung der sogenannten angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Rahmen der Entgeltregulierung nach dem TKG. Für die Auslegung dieses schwer fassbaren Begriffs gilt es Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre interdisziplinär zu verknüpfen. Anhand dieser Vorgabe werden Berechnungsmethoden zur Bestimmung der Kapitalverzinsung erarbeitet. Ein besonderer Fokus wird auf die Bestimmung der bedeutsamen Berechnungsparameter wie das Eigen- und Fremdkapital und deren korrespondierende Zinssätze gelegt. Die Untersuchung legt dar, dass die behördliche Praxis zur Bestimmung der Kapitalverzinsung nicht in jederlei Hinsicht mit dem geltenden Recht im Einklang ist und zeigt entsprechend gesetzeskonforme Lösungen auf. In Anschluss an das komplexe Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Kapitalverzinsung wird diskutiert, inwiefern ökonomisch geprägte Behördenentscheidungen gerichtlich nachvollzogen werden können. Ein abschließender Ausblick stellt klar, dass im Zuge neuer Netztechnologien nicht auf besondere Berechnungsmodelle zurückgegriffen werden muss. Vielmehr ist das vom Verfasser dargelegte Spektrum an Berechnungsmöglichkeiten zugrunde zu legen.

      Die Kapitalverzinsung im Rahmen der Entgeltregulierung gemäß § 31 TKG