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Julia Pfeil

    Beseitigungspflichten für stillgelegte Anlagen am Beispiel von Windkraftanlagen onshore und offshore
    Compliance im Außenwirtschaftsrecht
    • Deutschland ist Exportweltmeister, doch exportierende Unternehmen müssen flexibel auf ein sich schnell änderndes politisches Umfeld und komplexe Vorschriften reagieren. Diese Herausforderungen bergen das Risiko von Fehlern, die im Bereich der Ausfuhr hart sanktioniert werden können. Die Sanktionsfreude der Zollbehörden hat in den letzten Jahren zugenommen, insbesondere im Kontext des Ukraine-Konflikts und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland sowie dem strengen Vorgehen US-amerikanischer Behörden gegen europäische Unternehmen bei Sanktionsverstößen. Daher wird die Einhaltung der Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts für deutsche Unternehmen zunehmend wichtiger. Das Werk bietet praxisnahe Hilfestellungen zur Gestaltung der Ausfuhrprozesse, zur Organisation der Exportkontroll- und Zollabteilungen, zum Umgang mit festgestellten Fehlern und zur Vermeidung solcher Fehler. Es umfasst Lösungen für häufige Probleme im Ausfuhrprozess, Empfehlungen zur Compliance-Orientierung, mögliche Sanktionen und deren Vermeidung sowie relevante Aspekte des US-amerikanischen Rechts. Die Autorinnen, beide erfahrene Rechtsanwältinnen und Fachleute im Zoll- und Exportkontrollrecht, adressieren die Bedürfnisse von Zoll- und Exportkontrollabteilungen, Compliance- und Rechtsabteilungen sowie Geschäftsleitungen.

      Compliance im Außenwirtschaftsrecht
    • Inwieweit enthält das deutsche Verwaltungs- oder Umweltrecht Beseitigungspflichten, die auf stillgelegte Anlagen angewendet werden können? Diese Frage stellt sich vor allem für stillgelegte Windkraftanlagen. Für Anlagen an Land ergeben sich Beseitigungspflichten insbesondere aus der Rückbaupflicht im Baugesetzbuch (BauGB) für Anlagen im Außenbereich. Allerdings führt die Anwendung dieser ungewöhnlich ausgestalteten Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten. Für stillgelegte Anlagen auf See, d. h. in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), gelten völkerrechtliche Beseitigungspflichten. Außerdem enthält das deutsche Recht in der Seeanlagenverordnung eine Rückbaupflicht für stillgelegte Anlagen, die auch in die Genehmigungen für Offshore-Windparks aufgenommen wird.

      Beseitigungspflichten für stillgelegte Anlagen am Beispiel von Windkraftanlagen onshore und offshore