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Martina Haudum

    Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht
    Die Auswirkungen des URÄG 2008 auf die unternehmerische Praxis
    • Zahlreiche Unternehmenszusammenbrüche innerhalb und außerhalb Europas haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Bilanzrichtigkeit und die Richtigkeit der Jahresabschlüsse tief erschüttert. Um solche Szenarien in Hinkunft zu vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen, wurden auf europäischer Ebene die Änderungsrichtlinie und die Abschlussprüfungsrichtlinie erlassen. Der österreichische Gesetzgeber setzte diese beiden Richtlinien mit dem URÄG 2008 in innerstaatliches Recht um. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich eingehend mit den für die unternehmerische Praxis besonders bedeutsamen Änderungen des UGB, des AktG und des GmbHG. Die Neuerungen betreffend Schwellenwerte, Anhang, Lagebericht, Abschlussprüfer, Corporate Governance-Bericht usw. werden übersichtlich und kompakt dargestellt. Vorbild für die Erlassung der Änderungs- und Abschlussprüfungsrichtlinie war der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act of 2002. In einem Rechtsvergleich erörtert die Autorin Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Regelungskomplexe und legt dar, warum das europäische Nachfolgemodell – trotz ähnlicher Ziele – nicht als „EUROSOX“ bezeichnet werden kann.

      Die Auswirkungen des URÄG 2008 auf die unternehmerische Praxis
    • Ein Kronzeuge ist oft der Hauptzeuge der Anklage, dessen Aussage entscheidend für die Verurteilung des Angeklagten ist. Weniger bekannt ist, dass ein „echter“ Kronzeuge selbst nicht immer unbescholten ist. Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Aufarbeitung der Kronzeugenregelung (§ 41a StGB und §§ 209a, 209b StPO). Besonders beleuchtet werden die unbestimmten Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmungen sowie die Problematik des Rechtsschutzes. Es werden Fragen zur Anwendbarkeit der großen Kronzeugenregelung in Verbindung mit Verbänden gemäß dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz behandelt, ebenso wie die Wechselwirkungen zwischen der kartellrechtlichen Kronzeugenregelung des § 11 Abs 3 WettbG und § 209b StPO. Zudem wird die Vereinbarkeit der Kronzeugenregelungen mit den Grundsätzen des Strafprozessrechts und verschiedenen verfassungsrechtlichen Garantien überprüft. Der systematische Aufbau und das umfassende Stichwortverzeichnis ermöglichen eine schnelle Auffindbarkeit der wesentlichen Inhalte. Die Darstellung der Anwendungsvoraussetzungen der Kronzeugenregelungen bietet eine wertvolle Auslegungshilfe für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und leistet einen Beitrag zum Evaluierungsprozess der großen Kronzeugenregelung.

      Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht