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Laura Mayer Lux

    Die konkludente Täuschung beim Betrug
    • Die meisten Definitionen von konkludenter Täuschung beschränken sich auf Leerformeln wie die „Verkehrsauffassung“. Laura Mayer Lux zeigt hingegen, dass schlüssige Täuschung eine aktive Form der Täuschung darstellt, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Durch die analytische Sprachphilosophie begründet sie Betrug als „Kommunikationsdelikt“ und analysiert Täuschung im Kontext der kommunikativen Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. In diesem Rahmen wird konkludente Täuschung als „semantischer Schluss“ betrachtet, der in Bezug auf die Bedeutung des jeweiligen kommunikativen Aktes konstruiert wird. Die Studie argumentiert, dass konkludente Täuschung als aktive Täuschung aufgefasst werden sollte, also als unwahre Aussage über Informationen, die, abhängig von der wirtschaftlichen Beziehung, entscheidend für die rationale Verfügung über Eigentum sein kann. Zudem wird konkludente Täuschung als „indirekte unwahre Informationsbehauptung“ interpretiert. Diese Forschung trägt zur theoretischen Einordnung von Betrug als Kommunikationsdelikt bei und klärt die Bedeutung des Täuschungselements, insbesondere in Bezug auf implizite oder konkludente Täuschung, innerhalb der kommunikativen Interaktion zwischen Täter und Opfer.

      Die konkludente Täuschung beim Betrug