Michael Hippeli Libros




Die Formulierung von zweckmäßigen und zulässigen Angebotsbedingungen ist im Rahmen öffentlicher Übernahmeverfahren nach dem WpÜG äußerst komplex und stellt Praktiker vor große Herausforderungen. Bieter wollen Aktien der Zielgesellschaft nur erwerben, wenn die Transaktionsparameter stimmen, während außenstehende Aktionäre ihre Aktien zu fixen Konditionen an den Bieter verkaufen möchten. Dies führt zu einem Konflikt zwischen der Flexibilität der Bieter und dem Bedürfnis der Aktionäre nach einem verbindlichen Angebot. Transparent formulierte Angebotsbedingungen sind daher entscheidend für einen Interessenausgleich. Die Studie untersucht zentrale Fragen zu Angebotsbedingungen in Angebotsunterlagen öffentlicher Angebote nach dem WpÜG. Schwerpunkte sind das oft schwierige Verhältnis zwischen Kapitalmarktrecht und Zivilrecht, das Auseinanderfallen von Angebot und Aktienkauf- oder Tauschverträgen sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Bedingungsverzichts. Von den zahlreichen Angebotsbedingungen werden die drei wichtigsten Kategorien – Mindestannahmeschwellen, MAC-Klauseln und behördliche Genehmigungen – hinsichtlich ihrer Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen detailliert analysiert. Zudem wird die Marktpraxis der Jahre 2002 bis 2014 anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet.
Der Justizsektor ist im Wandel, da die Privatisierungsbestrebungen der letzten Jahre auch ihn erfasst haben. Dies führte zur Einbindung Privater in Bereiche wie das Notariatswesen, den geschlossenen Strafvollzug und die Bewährungshilfe. Die vorliegende Arbeit widmet sich der „Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens“ und untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sowie die rechtspolitische Sinnhaftigkeit des Reformgesetzentwurfs. Ziel ist es, über allgemeine Bedenken hinauszugehen, dass private Gerichtsvollzieher möglicherweise weniger rechtstreu agieren als verbeamtete Kollegen. In Bezug auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sind die neuen Leitplanken des BVerfG, insbesondere hinsichtlich Art. 33 Abs. 4 GG und dem Demokratieprinzip, zu beachten. Die Analyse berücksichtigt Erfahrungen aus der Einbindung Privater in anderen Bereichen des Justizsektors, die neuen verfassungsrechtlichen Maßstäbe sowie rechtspolitische und ökonomische Fragestellungen. Zentral ist die Frage, ob die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens den Rechtsstaat gefährdet oder ob sie aus Gründen der Sacheffizienz notwendig ist, um der Erosion des Justizsystems durch private Elemente entgegenzuwirken.
Die Frage, ob und ggf. wie eine Stiftung i. S. des WpHG und des WpÜG im Einzelnen beherrscht werden kann, so dass ggf. eine Zurechnung von Stimmrechten auf die beherrschende(n) Person(en) in Betracht kommt, ist nahezu eine terra incognita. Dies gilt um so mehr im Hinblick auf ausländische Stiftungen bzw. stiftungsähnliche Rechtsformen, da sich hierbei noch weitere Rechtsfragen stellen. Diese Bearbeitung untersucht die kapitalmarktrechtliche Beherrschungsmöglichkeit unter vergleichender Betrachtung von deutschen Stiftungen, österreichischen Privatstiftungen, niederländischen Stichtings und Trusts nach dem Recht von Guernsey. Beleuchtet wird dabei auch, warum in kapitalmarktrechtliche Strukturen zunehmend Stiftungen, vor allem solche ausländischen Rechts, sowie stiftungsähnliche ausländische Rechtsformen eingebunden werden. Exkurshaft wird auch die Frage geklärt, ob eine sog. Mehrmütterherrschaft über eine Stiftung möglich ist.