Compra 10 libros por 10 € aquí!
Bookbot

Markus Rehberg

    Das Rechtfertigungsprinzip
    Der Erkenntniswert von Rechtswissenschaft für andere Disziplinen
    Der Versicherungsabschluss als Informationsproblem
    • Nahezu jeder Versicherungsinteressent steht bei der Auswahl von Versicherungen vor einem erheblichen Informationsproblem, das es marktkonform zu bewältigen gilt. Im Spannungsfeld von Wettbewerb und Verbraucherschutz berücksichtigt die interdisziplinär ausgerichtete Arbeit insbesondere Erkenntnisse der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Zunächst wird ein neues dogmatisches Konzept zur Herleitung und Konkretisierung ungeschriebener Informationspflichten entworfen. Dies ermöglicht die Einordnung und Würdigung praktisch bedeutsamer Themenkreise wie die „anleger- und objektgerechte Beratung’, Inhalt und Einordnung des “Transparenzgebots’ oder die „Auge-und-Ohr-Doktrin’. Es folgt ein detailliertes Konzept zur überfälligen Reform der Vertriebsebene. Ein spezielles Augenmerk gilt hierbei der konsequenten Informationsreduktion sowie der Gewährleistung unabhängiger Beratung, insbesondere durch interessengerechte Vergütungsmodelle und eine verstärkte Statustransparenz. Dies mündet u. a. in die Forderung nach einer grundlegenden Neuausrichtung gesetzlicher Informationspflichten. Abschließend werden die Auswirkungen einer “Prämientrennung’ vor dem Hintergrund des Informationsproblems untersucht.

      Der Versicherungsabschluss als Informationsproblem
    • ​In diesem Sammelband diskutieren die beitragenden Autoren, inwieweit andere Disziplinen von den Erkenntnissen der Rechtswissenschaft profitieren können. Bisher wird diese Frage nur umgekehrt, nämlich mit Blick auf den Erkenntniswert anderer Disziplinen für die Rechtswissenschaft, erörtert. Die Beiträge waren Teil einer an der Universität Rostock im Sommer 2016 durchgeführten Vortragsreihe.

      Der Erkenntniswert von Rechtswissenschaft für andere Disziplinen
    • Das Rechtfertigungsprinzip

      Eine Vertragstheorie

      Nach klassischer vertragstheoretischer Vorstellung sind es allein die Vertragsparteien, die sämtliche Vertragsinhalte festlegen. Dies alles soll zudem im kurzen Augenblick des Vertragsschlusses geschehen. Tatsächlich organisiert unser Vertragsrecht jedoch eine personell wie zeitlich sorgsam verteilte Entscheidungsfindung, die einem konkreten Anliegen dient: Jede Partei soll nur so weit rechtlich belastet werden, wie dies deren eigenen Zielen dient (Rechtfertigungsprinzip). Markus Rehberg illustriert dies anhand klassischer Fallgruppen wie Drohung, Irrtum, Eigenschaften, Stellvertretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werbung, dispositives Recht oder Leistungsstörungen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er dabei der so fruchtbaren Diskussion des 19. Jahrhunderts sowie wichtigen internationalen Stimmen.

      Das Rechtfertigungsprinzip