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Kirsten Donner

    Die missbräuchliche Anfechtung aktien- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen
    Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
    • Zum Werk Die Hauptzwecke des KWG sind die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen. So legen das KWG und die es ergänzenden Verordnungen den Kreditinstituten Restriktionen auf, welche die Möglichkeiten der Banken, Risiken eingehen zu können, begrenzen. Die Nutzer erhalten zunächst einen zuverlässigen Überblick über die Rechtslage unter Benutzung der Gesetzesmaterialien, der einschlägigen Rechtsvorschriften, Bekanntmachungen, Mitteilungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sowie der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden und der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Gleichzeitig kommen auch die Bedürfnisse der Praxis zum Ausdruck, indem den Nutzern Argumentationshilfen an die Hand gegeben werden. Zur NeuauflageBerücksichtigung aller gesetzlichen Änderungen u.a. 1. und 2. Finanzmarktvorschriftennovellierungsgesetz, Abwicklungsmechanismusgesetz, Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie sowie CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.Neukommentierung des ZAGÜberarbeitung der Prüfungspflichten nach § 29 KWG aufgrund bestehender und neuer Verordnungen (u.a. sog. Benchmarkverordnung, Ratingverordnung, Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente).Einarbeitung der Erlaubnispflicht des Kryptoverwahrgeschäfts Vorteile auf einen Blickausführlich und praxistauglichmit Neukommentierung des ZAG Zielgruppe Für Banken, Unternehmen, Unternehmensberater, Anlageberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

      Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
    • Die Anfechtung von Beschlüssen einer Hauptversammlung schützt (Minderheits-)Aktionäre und fördert rechtmäßiges Verhalten der Gesellschaft. Allerdings wird dieses Instrument häufig von Berufsklägern missbraucht, die durch hohe Vergleichszahlungen den Lästigkeitswert ihrer Klagen abkaufen lassen. Die Rechtsprechung hat sich diesem Problem bislang wenig erfolgreich entgegengestellt. Der deutsche Gesetzgeber hat mehrfach das Aktienrecht angepasst, um das Erpressungspotenzial von Anfechtungsklagen zu verringern. Die Verfasserin analysiert die Funktionen der Anfechtungsklage und stellt fest, dass sie sowohl dem Individualschutz als auch dem Gesellschaftsinteresse dient. Sie beleuchtet die Maßnahmen des Gesetzgebers, insbesondere im Rahmen des ARUG, und diskutiert die Sanierungsmaßnahmen bei Banken, die den Gesetzgeber zur Bekämpfung von Berufsklägern im Rahmen der Finanzmarktstabilisierungsgesetze veranlasst haben. Zudem wird das Schweizer Anfechtungsrecht betrachtet, das sich durch ein prozessuales Vergleichsverbot und Unterschiede in der Registersperre vom deutschen Recht abhebt. Schließlich werden Vorschläge zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen vorgestellt und deren Vor- und Nachteile erörtert. Als Lösung wird ein gesetzlicher Missbrauchstatbestand sowie ein Zustimmungsbedürfnis der Hauptversammlung für gerichtliche Vergleiche in Verbindung mit Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung vorgeschlagen.

      Die missbräuchliche Anfechtung aktien- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen