Diese Sonderausgabe zur Hochzeit von Sara Thorley enthält eine Auswahl von Haikus des Autors Moritz Wulf Lange sowie Aufsätze zum Wesen des Haiku und zu seiner Geschichte in Japan. Einführende Literaturhinweise runden das Buch ab.
Moritz Lange Orden de los libros






- 2022
- 2021
In den 1920er Jahren wurden in einer kleinen Berliner Zeitschrift erstmals ein paar auf Deutsch gedichtete Haiku abgedruckt. Damals beschäftigten sich nur ganz wenige Lyriker, ein paar Wandervögel und einige Privatleute mit der neuen Gedichtform. In diesem Buch ist die Entwicklung des deutschsprachigen Haiku von seinen Anfängen bis zur ersten großen Haikudichterin, Imma Bodmershof, nachgezeichnet. Eine Einleitung über das Haiku in Japan sowie ein ausführliches Literaturverzeichnis runden das Buch ab.
- 2021
Franz Blei und Yvan Goll haben, das ist kaum bekannt, die ersten deutschsprachigen Haikus veröffentlicht. In diesem Buch, herausgegeben von dem Literaturwissenschaftler und Historiker Moritz Wulf Lange, sind zum ersten Mal ihre gesammelten Haikus abgedruckt. Zwei Faksimile-Drucke sowie Biografien der Dichter runden das Buch ab.
- 2021
Das Jahreszeitenwörterbuch des großen Haiku-Dichters Takahama Kyoshi wurde 2004 erstmals auszugsweise auf Deutsch herausgebracht. Wie bei einem solchen Werk üblich, sind die Stichwörter nicht alphabetisch, sondern nach Sachgruppen geordnet. Hier wird nun erstmals ein alphabetischer Index der Stichwörter vorgelegt, um die Arbeit mit dem Nachschlagewerk Takahama Kyoshis zu erleichtern.
- 2019
§ 266a StGB im Spannungsfeld zwischen Straf-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Eine Untersuchung zur (Neu-)Bestimmung des Arbeitgeberbegriffs
Die Publikation widmet sich im Wesentlichen einer Norm: § 266a StGB. Dabei nimmt der Autor eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäußerten Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung – insbesondere in Bezug auf den Begriff »Arbeitgeber« – vor. Der im StGB nur in § 266a StGB vorkommende und im Strafrecht nicht definierte Begriff »Arbeitgeber« ist im Rahmen des weiterhin hoch bedeutsamen Straftatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wesentlich. In der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur wird der dieses Sonderdelikt prägende Begriff nur am Rande behandelt. Diese Arbeit versucht, den Begriff »Arbeitgeber« überzeugend auszulegen und im Rahmen der strafrechtlichen Anwendung zu handhaben.
- 2018
Die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt der Region Ionien
Studien zu den ionischen Siedlungen von ihrer Gründung bis zu ihrer Eroberung durch die Perser
- 346 páginas
- 13 horas de lectura
Der Kontakt zu fremden Völkern führt zu Adaptionen und gesellschaftlichen sowie kulturellen Veränderungen. Diesem Prozess waren bereits die Griechen ausgesetzt, die infolge der als Ionische Wanderung bezeichneten Migration an die kleinasiatische Westküste kamen. Hier trafen sie auf den östlichen Kulturkreis und interagierten mit der indigenen Bevölkerung sowie den Phrygern, Lydern und Karern. Der Autor untersucht über einen interdisziplinären Ansatz, inwieweit das neue Umfeld Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die politische Entwicklung der ionischen Siedlungen in ihrer Frühzeit hatte. Dabei geht er auch der Frage nach, ob man im Fall der Siedlungen von einer homogenen oder einer durch unterschiedliche Einflüsse geprägten heterogenen Region Ionien sprechen muss.
- 2014
Die »Zweckveranlassung« betrifft die auf Veranlassung beruhende Zurechnung des Verhaltens Dritter im Gefahrenabwehrrecht. Allgemeingültige Zurechnungsgrundsätze haben sich bis heute nicht herausgebildet. Zur Anwendung gelangen unterschiedliche, am jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Zurechnungskriterien. Der Autor schlägt eine Neukonzeption der Zweckveranlassung vor, die einzelfallabhängige Zumutbarkeitserwägungen aus der Zurechnungsentscheidung ausgliedert und die Einführung eines einheitlichen Zurechnungskriteriums ermöglicht. Anhand aktueller Fallgestaltungen – u. a. der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit für Ausschreitungen bei Fußballbundesligaspielen und bei Facebook-Partys, für Gegengewalt im Versammlungsrecht und für terroristische Anschläge auf gefährdete Objekte – wird die Neukonzeption auf ihre Angemessenheit und Praxistauglichkeit überprüft. Der Autor beleuchtet zudem, inwieweit die zur Zweckveranlassung entwickelte Zurechnungskonzeption auf ähnlich gelagerte Zurechnungsfragen außerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts, etwa bei der Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei mittelbaren Grundrechtseingriffen und im Staatshaftungsrecht, übertragen werden kann.