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Till Zimmermann

    1 de septiembre de 1979
    Völkerstrafrecht als Verhandlungsmasse?
    Gesichter des Bösen
    Das Unrecht der Korruption
    Korruptionsstrafrecht
    Auslegung und Konstruktion von Spritzgusswerkzeugen mit induktiver Temperierung
    Scherz und Witz in der Jurisprudenz.
    • Scherz und Witz in der Jurisprudenz.

      Ein Handbuch des Rechtshumors als Festgabe für das juristische Publikum.

      Die Juristerei ist keine Witzveranstaltung (hM). Doch nicht alle Juratexte sind spassbefreit. Im Wer hier etwas zum Lachen sucht, der findet. Diese spassrechtliche Untersuchung fordert Erstaunliches zum Thema Rechtshumor zu Tage. Das Genre der juristischen Situationskomik dreht sich um Gerichtsentscheidungen zu irrwitzigen Geschichten, die das Leben besser nie geschrieben hatte - mitunter hilft nur noch der Verweis an das Jungste Gericht. Auch das Kapitel uber Jura-Comedy enthullt Wahrend sich der Gesetzgeber nur kleine Scherze erlaubt, sind rechtswissenschaftliche Fachbeitrage oft gehaltvolle Satire zwischen Scherz und Ernst. Den Gipfel der Frechheit erklimmt die Urteile in Form von Marchen, Ratseln, Gedichten, Kochrezepten, Krimis, Sportreportagen, Wutanfallen und Nonsens provozieren die Rechts- und Geschmacksfrage, wo der Spass eigentlich aufhort. Dieses Buch bietet rechtswissenschaftlich fundierte Unterhaltung auf bisher ungekanntem Niveau.

      Scherz und Witz in der Jurisprudenz.
    • Korruptionsstrafrecht

      Unerforschtes Terrain und neue Wege

      Lässt sich das deutsche Korruptionsstrafrecht durch neue Regelungsmodelle verbessern? Dieser Tagungsband stellt hierzulande weitgehend unbekannten Instrumente aus dem internationalen Werkzeugkasten der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung vor und geht der Frage nach, ob deren Übernahme ins deutsche Strafrecht angezeigt ist. Untersucht werden die Möglichkeit eines allgemeinen Korruptionsstraftatbestands, Tatbestände des Amtsmissbrauchs, das Delikt der unerlaubten Bereicherung (illicit enrichment), die missbräuchliche Einflussnahme (verbotene Intervention) und Regelungen zur Bedrückungskorruption (Concussion), ferner das Einziehungsinstrument der Non-conviction-based confiscation sowie völkerstrafrechtliche Ansätze. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Stefanie Bock | Prof. Dr. Dr. h. c. Lothar Kuhlen | Dr. Oliver Landwehr, LL. M. Eur. | Prof. Dr. Frank Meyer, LL. M. (Yale) | AkadR’in a. Z. Dr. Kristina Peters, M. A. | Univ. Ass. Dr. Martin Stricker | Prof. Dr. Frank Zimmermann | Prof. Dr. Till Zimmermann

      Korruptionsstrafrecht
    • Das Unrecht der Korruption

      Eine strafrechtliche Theorie

      Die Arbeit entwirft eine rechtstheoretisch und sozialphilosophisch fundierte Theorie des Unrechts der Korruption – und schließt damit eine viel beklagte Lücke in der Strafrechtsdogmatik des Besonderen Teils. Beantwortet werden elementare Fragen wie „Was ist Korruption?“, „Worin genau besteht ihre Schädlichkeit?“ und „Wer ist ihr Opfer?“. Auf der Basis dieser theoretischen Grundlage sowie unter Berücksichtigung auch der österreichischen, schweizerischen und internationalen Anti-Korruptionsvorschriften formuliert die Abhandlung als unmittelbaren praktischen Nutzen für die Gesetzgebung ein das Korruptionsunrecht in optimaler Weise einfangendes Set an flexibel anpassbaren Modelltatbeständen. Zudem enthält das Werk eine kritische Würdigung des gesamten Korruptionsstrafrechts des StGB (einschließlich der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption im Sport und im Gesundheitsweisen) und bietet für dieses konkrete Auslegungsvorschläge zu sämtlichen zentralen Streitfragen.

      Das Unrecht der Korruption
    • Man möchte es nicht glauben, doch ist all das Schreckliche, was Mächtige dieser Welt im Zeitraum von nur 100 Jahren angerichtet haben, nichts als nackte Realität. Die Autoren der „Gesichter des Bösen“ gelangen zu einem traurigen Schluss: Die Bilanz des 20. Jahrhunderts, das auf vielen Gebieten enormen technischen Fortschritt gebracht hat, ist erschreckend. Die schlimmsten Verbrecher samt ihren Untaten gegen die Menschlichkeit sind in einer „Schandhalle des Bösen“ versammelt und beschrieben: 168 Männer, bekannte und unbekannte, unter ihnen Diktatoren, Regierungschefs, Massenmörder, Staatsverbrecher, Revoluzzer, Großgangster aus der Mafia. Kein genozidaler Vorgang ist übersehen oder aus irgendwelchen Vorurteilen oder Verschiedenheiten weginterpretiert. Zahlreiche Fotos und Texte aus dem Umfeld der Gegner von Völkermord und Kriegsverbrechen dokumentieren den Widerstand gegen Beutegier, Ausrottungsorgien und Terrorismus. Ist der Mensch fähig, aus der Geschichte zu lernen? Es gibt einen bedeutsamen Anfang, der, wenn auch eher einem Rinnsal als einem mächtigen Strom gleichend, einen Hoffnungsschimmer bereithält. „Es stimmt nicht mehr“, so Heribert Prantl in seinem Geleitwort, „dass Macht, finanzielle und politische Macht, vor Recht geht. Dieses Bewusstsein hilft einem, die bittere und notwendige Lektüre des Buches über die ‚Gesichter des Bösen‘ zu ertragen. Das Buch macht den Leser zu einem glühenden Anhänger der Weltstrafjustiz.“

      Gesichter des Bösen
    • Häufig fehlt es in Klausuren nicht am materiellen Wissen der Verfasser, vielmehr scheitern eine Vielzahl von Klausuren an der fachgerechten Umsetzung des Gelernten. Deshalb legen die Bücher der Reihe „Klausurtraining“ den Schwerpunkt nicht auf die Vermittlung materiellen Wissens, sondern auf eine sachgerechte Herangehensweise an die Klausurlösung. Ausführliche Vorüberlegungen helfen, ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung zu entwickeln. Zahlreiche Anmerkungen zu Klausurschwerpunkten, Meinungsstreiten, Aufbaufragen und Klausurtaktik, an der Stelle der ausformulierten Lösung, an der sie relevant sind, fördern das Verständnis für eine strukturierte Falllösung. Ganz nach dem Motto: Nicht nur auswendig lernen, sondern mit System verstehen. Der Band Strafrecht enthält neben einer ausführlichen Einleitung zu den Grundlagen des Klausurschreibens neun Fälle aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB, an denen der stringente Aufbau einer Klausur und der richtige Umgang mit Sachverhalt und Meinungsstreitigkeiten exemplarisch erläutert werden.

      Klausurtraining Strafrecht