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Kathrin Uhl

    Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des § 15 AGG bei diskriminierenden Kündigungen
    • 2016

      Diese Untersuchung behandelt den Anwendungsbereich und die Rechtsfolgen diskriminierender Kündigungen. Im ersten Teil wird erörtert, ob § 2 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen Ausschluss des AGG und der Rechtsfolgen des § 15 AGG bei diskriminierenden Kündigungen bedeutet. Die Problematik liegt darin, dass § 2 Abs. 4 AGG vorschreibt, dass für Kündigungen nur die allgemeinen und besonderen Bestimmungen zum Kündigungsschutz gelten. Die unionsrechtlichen Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG zielen jedoch darauf ab, Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitslebens vor Diskriminierungen zu schützen. Die Autorin prüft die Umsetzung dieser Richtlinien und deren Unionsrechtsmäßigkeit anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Dies dient als Grundlage zur Klärung der Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG bei diskriminierenden Kündigungen. Im zweiten Schritt werden die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 1 und 2 AGG behandelt, insbesondere das Verschuldenserfordernis des Schadenersatzanspruchs und die Angemessenheit des Entschädigungsanspruchs. Die Autorin hinterfragt kritisch, ob die Anforderungen dieser Normen den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Das Fazit zeigt, dass auch Jahre nach Inkrafttreten des AGG Nachbesserungsbedarf bei den Gesetzesformulierungen besteht.

      Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des § 15 AGG bei diskriminierenden Kündigungen