Die strukturelle „Fallhöhe“ beschreibt die Entfernung einer am Folgerichtigkeitsgebot zu prüfenden Ausnahmeregelung von der Grundentscheidung beim Ausgangstatbestand. Je größer diese strukturelle „Fallhöhe“ ist, desto leichter ist die Abweichung von der Grundentscheidung.
Zhixin Liu Libros
