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Elika Schneider

    Die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Grenze des europäischen Arbeitnehmerschutzes
    • 2017

      Anstoß zu dieser Untersuchung gab das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.7.2013 in der Rechtssache C-426/11 (Alemo-Herron). Der EuGH stellte fest, dass die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Arbeitsrecht berücksichtigt werden muss. Es gilt, einen gerechten Ausgleich zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerinteressen herzustellen. Zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis: Ohne Arbeitnehmer kann ein Unternehmer seine Ziele nicht erreichen, und Arbeitnehmer benötigen besonderen Schutz vor willkürlichen Entscheidungen. Diese Abhandlung untersucht, ob die Arbeitnehmerschutzmechanismen in den arbeitsrechtlichen Richtlinien der EU angemessen und verhältnismäßig sind und ob sie den Handlungsspielraum des Arbeitgebers ausreichend respektieren. Ziel ist es, die Notwendigkeit eines gerechten Ausgleichs zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen auf Grundlage des Systemgefüges der EU und der Charta der Grundrechte zu begründen. Die Charta dient als Grundlage der Betrachtung. Anschließend werden die unternehmerische Freiheit und ihre Inhalte im Rahmen des Art. 16 GRCh auf europäischer Ebene aufgearbeitet. Der dritte Teil behandelt die Zusammenführung von unternehmerischer Freiheit und Arbeitnehmerinteressen, wobei ausgewählte arbeitsrechtliche Richtlinien der EU im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit und Art. 16 GRCh bewe

      Die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Grenze des europäischen Arbeitnehmerschutzes