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Arne Schmieke

    Der Unterschied zwischen dinglichen und persönlichen Rechten an Immobilien im südafrikanischen Recht
    Bewertung der Vorschriften zur Inhaltskontrolle von Verträgen
    • Die Studienarbeit untersucht die Inhaltskontrolle von Verträgen als Schutzmechanismus für schwächere Vertragsparteien, insbesondere Verbraucher in Verträgen mit Unternehmern. Sie beleuchtet die Notwendigkeit, faire Mindeststandards zu gewährleisten und diskutiert den besonderen Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit größeren Marktakteuren. Zudem wird die Bedeutung einer respektvollen Handelspraxis hervorgehoben, die grob nachteilige Klauseln in Verträgen ausschließt. Der Eingriff in die Privatautonomie wird als notwendig erachtet, um diese Schutzziele zu erreichen.

      Bewertung der Vorschriften zur Inhaltskontrolle von Verträgen
    • Die hybride südafrikanische Rechtsordnung bietet aus rechtsvergleichender Perspektive einen faszinierenden Einblick. Das Zusammenspiel von römisch-holländischem Recht und englischem Common Law, geprägt durch koloniale Geschichte, ist einzigartig. In Abwesenheit eines numerus clausus der Sachenrechte stehen südafrikanische Gerichte häufig vor der Herausforderung, zu entscheiden, ob ein Recht an einer Immobilie dinglicher oder persönlicher Natur ist. Nur dingliche Rechte können im Liegenschaftsregister eingetragen werden und genießen dessen Schutz. Die Theorien zur Unterscheidung zwischen dinglichen und persönlichen Rechten sind vielfältig, jedoch unvollkommen. Weder die Dinglichkeit eines Rechts lässt sich eindeutig anhand des Bezugsgegenstands noch des Personenkreises bestimmen, gegenüber dem es durchsetzbar ist. Seit über 120 Jahren wird der „Subtraktions-Test“ verwendet, um die Dinglichkeit anhand der korrespondierenden Pflicht zu definieren. Ein Recht gilt als dinglich, wenn die Pflicht eine Subtraktion vom Eigentum darstellt. Arne Schmieke analysiert umfassend südafrikanische Rechtsquellen und präsentiert erstmals in deutscher Sprache die vorherrschende Herangehensweise zur Unterscheidung zwischen dinglichen und persönlichen Rechten an Immobilien, indem er die bestehenden Theorien in einem einheitlichen Lösungsansatz zusammenführt.

      Der Unterschied zwischen dinglichen und persönlichen Rechten an Immobilien im südafrikanischen Recht