Mobbing am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Aufmerksamkeit, während viele EU-Länder, darunter Polen seit 2004, spezielle (Anti-)Mobbing-Vorschriften erlassen haben. In Deutschland hingegen gibt es, abgesehen von einigen Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), kein spezifisches (Anti-)Mobbing-Gesetz. Diese Untersuchung beleuchtet, ob die Rechte der Arbeitnehmer in Deutschland ausreichend sind, um ihnen zu ermöglichen, sich zivilrechtlich gegen Mobbing zu wehren und Schadensersatz zu erhalten. Dabei werden sowohl die schikanierenden Handlungen des Arbeitgebers als auch dessen Anweisungen an Dritte, Mobbing zu betreiben, sowie das Versäumnis, eine mobbingfreie Arbeitsumgebung zu schaffen, betrachtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der prozessualen Dimension: Viele Arbeitnehmerrechte entfalten ihre Wirkung erst im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Oftmals ist es für die betroffenen Arbeitnehmer jedoch schwierig, die systematischen Schikanen über längere Zeiträume ausreichend zu dokumentieren und zu beweisen. Daher wird für die Einführung eines spezifischen zivilrechtlichen Mobbingschutzes plädiert, der auch eine Beweislastumkehr zugunsten der gemobbten Arbeitnehmer umfasst, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage in Polen.
Alexandra Elisabeth Josko de Marx Orden de los libros

- 2018