Kartelle, die in verschiedenen Branchen wie Wurst, Zement und Zucker aufgedeckt werden, schalten den Wettbewerb aus, führen zu überhöhten Preisen und schädigen die Gesamtwirtschaft. Verbraucher assoziieren Kartelle oft mit hohen Bußgeldern, doch zunehmend fordern geschädigte Abnehmer Schadensersatz von den beteiligten Unternehmen. Die Europäische Kommission unterstützt private Kläger in dieser Hinsicht, insbesondere die Preisschirmkläger. Diese Abnehmer kaufen von Unternehmen, die nicht am Kartell beteiligt sind, aber aufgrund der Preissteigerungen durch das Kartell ihre eigenen Preise erhöhen können. Dadurch sind ihre Abnehmer gezwungen, höhere Preise zu zahlen, als es der Wettbewerbspreis wäre. Ein Urteil des EuGH aus 2014 bestätigte, dass auch diese Abnehmer einen direkten Schadensersatzanspruch gegen das Kartell haben. Die Autorin untersucht diesen Anspruch, seine Begründung, systematische Stellung und Auswirkungen. Sie erklärt das Verhalten der Kartellaußenseiter und die Entstehung verschiedener Schadensarten anhand ökonomischer Modelle. Zudem werden die Vorgaben des europäischen Rechts dargestellt und Vergleiche mit der amerikanischen, englischen und französischen Rechtslage gezogen, um die rechtlichen Herausforderungen der Preisschirmkläger zu beleuchten. Abschließend wird der Anspruch der Preisschirmkläger und dessen Durchsetzung im deutschen Schadensersatzrecht analysiert.
Leonie Ascheberg Libros
