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M. Andre

    Finanzmarktaufsicht und Strafprozess
    Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
    Kapitalmarkt-Compliance
    Kapitalmarkt Compliance
    Homologie des algebres commutatives
    • Homologie des algebres commutatives

      • 15 páginas
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      (egalite 3. 4). Ce complexe T*(A,B) per met de definir les modules d'homo­ logie de l'algebre (definition 3. 11) Hn(A,B, W) = Yt,,[T*(A,B)@B W] et les modules de cohomologie de l'algebre (definition 3. 12) Hn(A,B, W) = Yfn[HomB(T*(A,B), W)]. En particulier l'homologie et la cohomologie d'une algebre libre sont triviales (corollaire 3. 36). Quant au module Ho(A,B,B) il est toujours isomorphe au module des differentielles de Kaehler QBIA (proposition 6. 3). Lorsque l'anneau Best un quotient de l'anneau A, la situation est simple en degre 1 (proposition 6. 1) H (A, B, W) ~ Tor}(B, W) I et en degre 2 (theoreme 15. 8, propositions 15. 9 et 15. 12) H (A,B, W) ~ Tor1(B, W)jTor}(B,B). Tor}(B, W). 2 En ajoutant des variables independantes a l'anneau A, il est d'ailleurs possible de se ramener a ce cas particulier (corollaire 5. 2). Dans cette theorie, les modules d'homologie relative sont en fait des modules d'homologie absolue. De maniere precise: a une A-algebre B et a une B-algebre C correspond une suite exacte, dite de Jacobi­ Zariski (theoreme 5. 1) . . . --+ Hn(A,B, W) --+ Hn(A, C, W) --+ Hn(B, C, W) -+ H _ I (A, B, W) --+ •••• n De cette suite decoulent des relations entre differentielles de Kaehler (n = 0), algebres lisses (n = 1), anneaux reguliers (n = 2) et intersections completes (n = 3). Une autre propriete fondamentale est la suivante (proposition 4.

      Homologie des algebres commutatives
    • Die zum 3.1.2018 in Kraft getretenen Änderungen durch die EU-Richtlinie MIFID II – umgesetzt durch das 2. FiMaNoG – und die begleitende EU-Verordnung MIFIR bringen nach Marktmissbrauchsverordnung und dem 1. FiMaNoG erneut erhebliche regulatorische Änderungen im Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. Diese und weitere Änderungen bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Datenschutz stellen Verantwortliche in kapitalmarktorientierten Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Handbuch zeigt die Lösung – topaktuell, auf dem neuesten Stand. Die Autoren bereiten das Kapitalmarktrecht verständlich und praxisfreundlich auf und bieten eine Hilfe beim Aufbau bzw. der Effektivierung eines Compliance-Systems im Unternehmen. Der Aufbau folgt dem Adressatenkreis: Emittenten, Banken und Finanzdienstleister. So erhält der Praktiker einen leichten Zugang zu den für ihn maßgeblichen Themenkreisen. Fast alle Ge- oder Verbote in den Kapitalmarktgesetzen werden mit einem Bußgeld oder Geld- bzw. Freiheitsstrafe sanktioniert. Deshalb erläutern die Verfasser die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte des Kapitalmarktrechts in einem eigenen Teil ausführlich und abschließend. Das Handbuch verbindet so die kapitalmarktrechtliche Compliance mit der Criminal Compliance.

      Kapitalmarkt Compliance
    • Seit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes hat der Gesetzgeber den Schutz des Kapitalmarktes in den Fokus gerückt. Die erweiterten Ermittlungskompetenzen der BaFin beeinflussen auch das Strafverfahren. Die Frage stellt sich, inwieweit die BaFin und andere Aufsichtsbehörden auf Informationen aus Aufsichtsverfahren zugreifen und diese für die Strafverfolgung nutzen dürfen, insbesondere wenn die BaFin Ermittlungen mit repressiven Zielen führt. Diese Studie ist die erste Monografie, die sich mit der Verwendung und Weitergabe von Erkenntnissen der BaFin und Börsenaufsichtsbehörden zu strafprozessualen Zwecken befasst. Nach einer einleitenden Übersicht zur Entwicklung der Finanzmarktaufsicht und dem strafprozessualen Bezug der BaFin-Ermittlungen wird die Erhebung und Verwendung von Informationen untersucht, die die BaFin durch Auskunfts- und Unterlagenvorlageverlangen gewonnen hat, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbezichtigungsfreiheit. Weiterhin werden die verdachtsabhängigen Prüfungs-, Betretungs- und Besichtigungsrechte der BaFin behandelt. Die Studie beleuchtet auch die melde- und mitteilungspflichtigen Aspekte gemäß dem WpHG und untersucht die Voraussetzungen, unter denen diese Befugnisse zur Informationsbeschaffung für Verfolgungszwecke eingesetzt werden können. Abschließend werden die Datenspeicherungspflichten und das kapitalmarktrechtliche Rechtschutzinstrumentarium kritisch gewürdigt, bevor eine zusammenfassende Übersi

      Finanzmarktaufsicht und Strafprozess