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Ramona Becker

    Vergütungspflicht von Praktika
    Zukunftsgerichtete Angebotsgestaltung im Städtetourismus
    • Ausgehend von Ergebnissen der Trend- und Zukunftsforschung, die über demographische und psychographische Wandelprozesse und deren Auswirkungen auf den Tourismus Auskunft geben, wird die Frage nach einer erfolgversprechenden Angebotsgestaltung im Tourismus gestellt. Der Trend der Erlebnisorientierung rückt hierbei in den Vordergrund. Bei dem Phänomen Erlebnis handelt es sich inzwischen um ein eigenständiges wirtschaftliches Angebot, das von den Touristen explizit nachgefragt wird. §Anhand einer SWOT-Analyse wird untersucht, ob dieser Trend für Hamburg als Tourismusdestination die Möglichkeit bietet, sich vorteilhaft von konkurrierenden Städtereisezielen abzuheben. Das touristische Angebotspotential der Stadt wird in Hinblick auf die Zielgruppe der Erlebnistouristen auf Stärken und Schwächen begutachtet. Außerdem werden Chancen und Risiken bewertet, die mit dem Trend der Erlebnisorientierung in Zusammenhang stehen. Beabsichtigt wird damit, Aussagen über die Erfolgsaussichten und Zukunftsfähigkeit des Städtetourismus in Hamburg zu treffen und gegebenenfalls Hinweise auf Handlungsbedarf zu geben.

      Zukunftsgerichtete Angebotsgestaltung im Städtetourismus
    • Die Vergütungspflicht von Praktika ist durch die Einführung des Mindestlohngesetzes neu geregelt worden. Das Buch beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld der Vergütungspflicht zwischen dem Berufsbildungsgesetz, welches für Praktika, die auf der Grundlage von entsprechenden Hochschulgesetzen durchgeführt werden, nicht gilt und dem Mindestlohngesetz, was für derartige Praktika zwar keinen Mindestlohn vorschreibt, diese jedoch erwähnt. Deshalb setzt sich die Autorin mit den sich daraus ergebenden Fragen auseinander und begründet überzeugend, dass trotz der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes auch solche Praktika grundsätzlich vergütet werden müssen. Dabei wird noch zwischen volljährigen Praktikantinnen und Praktikanten sowie „Schülerpraktikantinnen und -praktikanten“ unterschieden.

      Vergütungspflicht von Praktika