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Jacqueline Gressel

    Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff
    • 2019

      Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff

      Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts

      Die Verfasserin untersucht den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff im Kontext der Herausforderungen des technischen Fortschritts in der „Arbeitswelt 4.0“. Der Arbeitnehmerbegriff nach § 5 BetrVG definiert den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, während der Betriebsbegriff für den sachlichen Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG entscheidend ist. Beide Begriffe sind durch langjährige Rechtsprechung und Literatur weitgehend einheitlich definiert. Neue Arbeitsformen und veränderte Unternehmensstrukturen erschweren jedoch die Zuordnung zu diesen Begriffen. Von klassischen Betrieben und Arbeitnehmern bis hin zu virtuellen Betrieben oder Selbständigen gibt es viele mögliche Ausgestaltungen. Die Definitionen müssen sich nicht nur an etablierten Strukturen orientieren, sondern auch neue Modelle berücksichtigen. Die Reichweite des Anwendungsbereichs hat praktische Auswirkungen, insbesondere bei Umstrukturierungen und Betriebsratswahlen. Eine falsche Feststellung des Betriebsbegriffs kann zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen und hohe Kosten für den Arbeitgeber verursachen. Zudem eröffnet der Anwendungsbereich die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach §§ 87 ff. BetrVG. Die Autorin analysiert die Begriffe hinsichtlich ihrer Dogmatik, um die Flexibilität der bestehenden Definitionen für die moderne Arbeitswelt aufzuzeigen, insbesondere durch die

      Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff