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Hartmut Krüger

    30 de agosto de 1943 – 8 de julio de 1998
    Erfüllte Sexualität
    Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails
    Paralleltätigkeiten der Rechtsanwälte und Steuerberater versus Berufsrecht
    Charter of the United Nations and Statute of the International Court of Justice
    • The Charter of the United Nations was signed in 1945 by 51 countries representing all continents, paving the way for the creation of the United Nations on 24 October 1945. The Statute of the International Court of Justice forms part of the Charter. The aim of the Charter is to save humanity from war; to reaffirm human rights and the dignity and worth of the human person; to proclaim the equal rights of men and women and of nations large and small; and to promote the prosperity of all humankind. The Charter is the foundation of international peace and security.

      Charter of the United Nations and Statute of the International Court of Justice
      4,2
    • Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

      Paralleltätigkeiten der Rechtsanwälte und Steuerberater versus Berufsrecht
    • Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails

      • 413 páginas
      • 15 horas de lectura

      Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.

      Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails