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André Pohlmann

    Verfahrensrecht der Gemeinschaftsmarke
    Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
    Das Recht der Unionsmarke
    • Das Recht der Unionsmarke

      Erwerb, Benutzung und Durchsetzung

      Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über das materielle Markenrecht und die Verfahren vor dem EUIPO. Es behandelt zentrale Aspekte wie Schutzhindernisse, Mediation und internationale Markenkonflikte. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Rechtsprechungen und Entwicklungen, einschließlich der Eintragung von Marken im Metaverse. Ideal für Juristen und Behörden.

      Das Recht der Unionsmarke
    • Am 1. Januar 2002 trat die Schuldrechtsmodernisierung in Kraft, die die zu vertretende Pflichtverletzung des Schuldners als Grundtatbestand der Haftung festlegt. Der neue Haftungstatbestand umfasst die culpa in contrahendo und die positive Forderungsverletzung, wobei vorvertragliche und vertragliche Schutzpflichten erstmals im Gesetz verankert sind. André Pohlmann untersucht die Aufklärungspflichten, eine spezifische Gattung von Schutzpflichten. Im ersten Teil seiner Arbeit behandelt er die dogmatischen Grundlagen dieser Pflichten. Der zweite Teil konzentriert sich auf verschiedene Aufklärungspflichten, einschließlich derjenigen bei anfänglichen Leistungshindernissen sowie vertragsspezifischen Pflichten des Verkäufers oder Unternehmers. Pohlmann argumentiert, dass die besonderen Haftungstatbestände des alten Rechts, wie die Garantiehaftung des Rechts- und Forderungsverkäufers oder die Haftung des arglistigen Verkäufers, ihre Berechtigung hatten, da sie eine Haftung auf den Nichterfüllungsschaden trotz einer nur auf das negative Interesse gerichteten Aufklärungspflichtverletzung ermöglichten. Im Gegensatz dazu führt eine Haftung, die ausschließlich auf Pflichtverletzungen basiert, lediglich zum Ersatz des negativen Interesses und nicht des Nichterfüllungsschadens. Der Autor berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2002 bestehenden neuen Regelungen des BGB.

      Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten