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Katarina Andová

    Das Mobiliarpfandrecht in Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei
    • Die wirksame Besicherung von Geldforderungen spielt vor allem in der Kreditwirtschaft nach wie vor eine wesentliche Rolle. Tschechien, Ungarn und die Slowakei haben zu diesem Zweck in jüngster Vergangenheit Reformen durchgeführt und insb die Begründung von besitzlosen Sicherheiten an beweglichen Sachen durch das Registerpfandrecht ermöglicht. Diese legislativen Lösungen werden untersucht und ihr Transfer in die österreichische Rechtsordnung erwogen.

      Das Mobiliarpfandrecht in Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei