Die umstrittene Leiharbeit steht im Mittelpunkt politischer und rechtlicher Debatten. Im Vergleich zu „Normalarbeitsverhältnissen“ werden Leiharbeitsverhältnisse fünfmal häufiger beendet, was den Vorwurf eines schlechteren Kündigungsschutzes für Leiharbeitnehmer aufwirft. Die Dreieckskonstellation zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher wirft zudem Fragen zum Kündigungsschutz auf. Seit der „Hartz I Reform“ gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) jedoch auch für Leiharbeitnehmer. Diese Untersuchung zielt darauf ab, den Kündigungsschutz in Leiharbeitsverhältnissen näher zu beleuchten. Der Entleiher hat erheblichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers, was rechtlich zu bewerten ist. Neuere Urteile des BAG und EuGH ordnen Leiharbeitnehmer zunehmend dem Betrieb des Entleihers zu. Dabei könnten strukturelle Besonderheiten des Kündigungsschutzes bei betriebsbedingten Kündigungen erkennbar sein, da diese die Verteilung des Beschäftigungsrisikos regeln. Leiharbeitnehmer sind besonders gefährdet, da der Verleiher keinen eigenen Arbeitsplatz anbieten kann. Kritische Stimmen haben die Versuche des BAG, Besonderheiten in der Arbeitnehmerüberlassung zu identifizieren, hinterfragt. Die Untersuchung soll eine an § 1 KSchG orientierte Analyse des allgemeinen Kündigungsschutzes für Leiharbeitnehmer sowie der betriebsbedingten Kündigungsgründe und der Sozialauswahl in der Leiharbeit bieten, um die kontroversen Posi
René Teubert Orden de los libros

- 2016