Analyse der 7. MaRisk-Novelle zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken
Schlussfolgerungen für mittelständische Banken im Licht der EZB-Anforderungen zur vollständigen E(SG)-Umsetzung
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Die Mitteilung der Europäischen Zentralbank betont die Notwendigkeit für Banken, bis Ende 2024 regulatorische Anforderungen im Umgang mit Klima- und Umweltrisiken zu erfüllen. In diesem Kontext hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der 7. Novelle ESG-Risiken in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) integriert. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit im Finanzsektor dar und fordert Banken auf, ihre Risikomanagementpraktiken entsprechend anzupassen.

