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Sönke Gerhold

    1 de enero de 1979
    Das System des Opferschutzes im Bereich des Cyber- und Internetstalking
    Formulare für Referendare
    Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag
    • 2014

      Die Arbeit untersucht den Einfluss zeitgeschichtlicher Ereignisse, wie der Verjährungsdebatte der 1960er Jahre, auf die Rechtsprechung zur Teilnahme an Mord und Totschlag und deren heutige Auswirkung. Wäre der BGH etwa nach Einführung der Unverjährbarkeit des Mordes der Qualifikationsthese gefolgt und hätte auf Mordgehilfen, denen anders als dem Haupttäter kein subjektives Mordmerkmal nachzuweisen war, § 28 II StGB angewendet, wären bei Tötungsverbrechen der Staats- und Makrokriminalität, insb. bei NS-Verbrechen, die gerade erst in Bezug auf BGHSt 22, 375, neu gestalteten Verjährungsregeln ausgehebelt worden. Die Taten wären entgegen dem Willen des Reformgesetzgebers verjährbar gewesen. Wollte der BGH also keine zweite Amnestierungswelle, bedurfte es der Selbständigkeitsthese. Vergleichbares gilt für die Behandlung der Mordmerkmale. Besondere Aktualität erlangt das Werk, da mit den letzten NS-Verfahren erstmalig äußere Zwänge zur Aufrechterhaltung der ständigen Rechtsprechung entfallen.

      Die Akzessorietät der Teilnahme an Mord und Totschlag
    • 2011

      Eine wesentliche Schwierigkeit in der praktischen Ausbildung im Referendariat und im Assessorexamen besteht in der formal korrekten Darstellung der jeweiligen Entscheidung, sei es eine Anklageschrift, ein zivilrechtliches Urteil oder ein Widerspruchsbescheid. Hier schafft das speziell für die Bedürfnisse der Referendare konzipierte Formularbuch Abhilfe und gibt eine klare Orientierung. Alle für Station und Examen relevanten Entscheidungen werden als Musterformular dargestellt und ausführlich erläutert. Für das Strafrecht u. a. Abschlussverfügungen, Anklage und Strafurteil, für das Zivilrecht Klageschrift und Erwiderung sowie verschiedene Urteilsarten und für das Öffentliche Recht Widerspruch, Urteil und anwaltliche Schriftsätze. Vervollständigt wird das Werk durch ausführliche Erläuterungen zum strafrechtlichen Gutachten und zur zivilrechtlichen Relationstechnik.

      Formulare für Referendare
    • 2010

      Die Arbeit untersucht die Effizienz des gegenwärtigen Reaktionssystems auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Cyberstalking unter den Gesichtspunkten der Prävention und der angemessenen Sanktionierung entsprechender Taten. Die Theorie eines solchen Schutzkonzeptes verlangt eine interdisziplinäre Gesamtschau, da jedes Rechtsgebiet nur unter einem beschränkten Gesichtspunkt präventiv bzw. reaktiv wirken kann. Erst die Verzahnung der verschiedenen Regelungsbereiche kann einen umfassenden Schutz gewähren. Erforderlich sind daher zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Interventionsinstrumente mit unterschiedlich hohen Eingriffsvoraussetzungen, die den Betroffenen in allen denkbaren Sachverhaltskonstellationen Hilfe gewähren. Im Rahmen der Arbeit werden die rechtlichen Voraussetzungen dieser differierenden Interventionsmöglichkeiten dargestellt und Hinweise für den tatsächlichen Umgang mit Cyberstalking erteilt. Schwächen weist das geltende Recht, das durch die FGG-Reform, die Einführung des GewSchG oder des § 238 StGB bereits in großen Teilen auf die Bedürfnisse Betroffener reagiert hat, dabei nur noch bei den Identifikationsmöglichkeiten potentieller Stalker auf.

      Das System des Opferschutzes im Bereich des Cyber- und Internetstalking