Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium
Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen in lateinisch-deutscher Ausgabe
Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen in lateinisch-deutscher Ausgabe
Die Vollendung des 65. Lebensjahres nehmen Kollegen und Schüler zum Anlass, Ludger Müller, Professor für Kirchenrecht an der Universität Wien, ihre Mitfreude zum Ausdruck zu bringen und sein wissenschaftliches Wirken im Bereich des Kanonischen Rechts zu würdigen. Unter dem Leitwort Theologia Iuris Canonici verbalisiert die Festschrift das kanonistische Anliegen des Jubilars. Überzeugt von der Notwendigkeit einer theologischen Grundlegung des Kirchenrechts versteht Ludger Müller die Kanonistik als eine theologische Disziplin, die im Glauben der Kirche ihr Fundament und zugleich ihren inneren, die kanonistische Methode prägenden Maßstab findet. Wer mit diesem theologischen Paradigma kanonistischen Arbeitens die Lehr- und Forschungsschwerpunkte von Ludger Müller betrachtet, wird feststellen, wie konsequent der Jubilar diesen Ansatz durchträgt. Die Ausführungen der Autoren bieten eine breite Sammlung fortführender Auseinandersetzungen mit Beiträgen Müllers in den Gebieten der theologischen Grundlagenfragen, der kirchlichen Rechtsgeschichte, des Rechts der katholischen Ostkirchen und der Ökumene, des kirchlichen Verfassungsrechts, des Verkündigungs- und Sakramentenrechts sowie mit aktuellen Einforderungen kirchlichen Handelns im vermögens-, sanktions- und verfahrensrechtlichen Normenbereich.
Als erster Papst in der Geschichte der Kirche konnte Papst Johannes Paul II. eine Kodifikation des kirchlichen Rechts für die gesamte katholische Kirche des Westens wie des Ostens verwirklichen. Durch eine Fülle von Gesetzgebungsakten hat er die katholische Kirche auch mit rechtlichen Mitteln in die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geführt. Die Autoren des hier vorliegenden Bandes, Fachleute aus Wissenschaft und kirchlicher Leitung, haben sich der Person Johannes Pauls II. aus einem juristischen und theologischen Blickwinkel zugewendet. Es geht um Grundlagenfragen, wie die der kirchlichen Gesetzgebung im Pontifikat von Johannes Paul II. zugrundeliegende Hermeneutik, Anthropologie und Ekklesiologie, um konkrete Fragen seiner gesetzgeberischen Tätigkeit und um seine Bemühungen um ein gutes Miteinander der verschiedenen Staaten und der Kirche.
Päpstliche Korrekturen aus dem letzten Jahr machen dieses kleine Buch zu einer notwendigen Ergänzung zu Band IV des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« von Aymans-Mörsdorf-Müller. »Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur« - dieser Satz aus einem Vortrag des Berliner Juristen Julius von Kirchmann von 1848 beschreibt gelegentlich auch die Situation des Kanonisten. Im Jahr 2015 hat Papst Franziskus mehr als nur drei Wörter in das kirchliche Gesetzbuch berichtigend hinzugefü> er hat das gesamte Ehenichtigkeitsverfahren neu geordnet, sodass auch die wissenschaftliche Behandlung dieser Materie, wie sie im vierten Band des Lehrbuchs von Aymans -Mörsdorf-Müller im Jahr 2013 vorgelegt worden ist, neu gefasst werden muss. Angesichts der praktischen Bedeutung dieses Gegenstands-bereichs soll dies in diesem kleinen Bändchen geschehen, noch bevor eine Neuauflage des Lehrbuchs »Kanonisches Recht« erarbeitet werden kann.
Was ist Kirchenrecht? Wie wird es begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet es? Was sind seine Aufgaben? Ludger Müller und Christoph Ohly erschließen kompakt die Grundlagen, Begriffe und Quellen des Kirchenrechts. Tabellen und Übersichten erleichtern das Verständnis. Studierende erhalten neben wichtigen Grundlagen für ihr Studium auch Hilfestellung bei der Prüfungsvorbereitung.
Die Libero Gerosa gewidmete Festschrift greift mit dem Titel »Geist – Kirche – Recht« den thematischen Spannungsbogen auf, unter dem der 1949 geborene Tessiner Kanonist sein umfassendes wissenschaftliches Œuvre in dem stetigen Bemühen um ein konsequent theologisch fundiertes Kirchenrecht geschaffen hat.1984 wurde er in Freiburg/Ue. mit seiner Dissertation über das Wesen der Exkommunikation zum Doktor der Theologie promoviert. 1988 habilitierte er sich in Eichstätt mit der Forschungsarbeit »Charisma und Recht«. Seine erste Professur für Kirchenrecht hatte Gerosa von 1990 bis 1999 in Paderborn inne. Im Jahr 2000 kehrte er in die Schweiz zurück, wo er seitdem Kirchenrecht in Lugano lehrt. Dort gründete er im Jahr 2002 das Internationale Institut für Kanonisches Recht und vergleichendes Recht der Religionen (Istituto DiReCom). Die Festschrift versammelt 19 Beiträge, die in fünf Themenbereichen die wissenschaftlichen Interessenschwerpunkte Libero Gerosas aufzugreifen versuchen.
Mit Paulus ruft uns die Kirche auch heute zu: "Ich suche ja nicht euer Geld, sondern euch!" (2 Kor 12,14). Angesichts einer relativ vermögenden deutschen und österreichischen Kirche, die die Kirchensteuer bzw. den Kirchenbeitrag einhebt, wird dem einen oder anderen dieser Satz vielleicht als purer Sarkasmus erscheinen. Doch auch Paulus hat Geld für die Jerusalemer Gemeinde gesammelt und war wirtschaftlich gesehen nicht untüchtig. Was hat Paulus also anders gemacht als die Kirche von heute? Wäre es vielleicht besser, wenn die Kirche arm und unvermögend ist? Wäre sie dann nicht auch tatsächlich in mancher Hinsicht "unvermögend"? Was und wieviel vermag eine vermögende Kirche in der gegenwärtigen Zeit zu bewirken?
* Wie kann kirchliches Verfahrensrecht legitimiert werden? * Ist es gleichgültig, ob ein Verfahren im Verwaltungs- oder im Prozeßweg durchgeführt wird? * Sind in der Kirche die Mittel zum Schutz individueller Rechte hinreichend ausgebaut? * Welche Anforderungen stellen sich zukünftig bezüglich des Rechtsschutzes? Solche Fragen waren Gegenstand der Tagung von 2010 in Wien, auf welcher der Stand der Forschung zu den fundamentalen Fragen kirchlichen Verfahrensrechts dargestellt, diskutiert und vorangetrieben werden sollte. Die Vorträge dieser kirchenrechtlichen Tagung werden in diesem Band vorgelegt.
Kirchliche Strafverfahren kommen von Zeit zu Zeit in den Blick, besonders dann, wenn Einzelfälle in aller Öffentlichkeit verhandelt werden wie sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter der Kirche, aber auch nur den innerkirchlichen Bereich betreffende Taten wie verbotene Gottesdienstgemeinschaft. Wenn es um Sanktionen in der Kirche geht, stellt sich die grundlegende Frage: Kann es in einer Kirche, in der die Liebe einen hohen Stellenwert einnimmt, überhaupt Strafen geben? Wie ist der Charakter der kirchlichen Sanktionen zu umschreiben: als Strafen, als Bußmittel oder als Disziplinarmaßnahmen? Sind die Mittel des Rechtsschutzes in der Kirche ausreichend? Fragen dieser Art waren Gegenstand der kirchenrechtlichen Tagung, die vom 7. bis 9. März 2004 in Bamberg stattgefunden hat und deren Ergebnisse im vorliegenden Band präsentiert werden.