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Volker Grünewald

    Frühmittelalterliche Grabfunde im Bereich der unteren Wied (Neuwieder Becken)
    Die Abweichungsgesetzgebung der Bundesländer - ein Fortschritt im föderalen Kompetenzgefüge des Grundgesetzes?
    Schicksalhaftes, buntes Leben
    Danach
    Mit Herz und Verstand
    Zum Begriff des Individuums zwischen Aufklärung und Gegenwart
    • Inhalt: »Aufgewachsen im Revier« / 2. Teil (Erinnerungen) »Die Welt verstehen wollen« (Gedichte) Unergründliche Zeit Sie ist nicht zu greifen, doch sie schreitet voran, sie ist unerbittlich, doch auch tröstlich dann und wann. So kennt sie das Alter und seine Last, so kennt sie die Mühe und kennt die Hast. Doch deckt sie auch Leiden nicht selten zu und gibt dem geschund’nen Herzen ein wenig Ruh. Wer mag hier gewichten, was schwerer wiegt, ob Nach- oder Vorteil hier obsiegt? Ist’s nicht wie allzeit in den Dingen: Mit den entsprechenden Jahresringen wird man schlussendlich doch gewahr, was beschwerlich und doch leicht zu tragen war.

      Mit Herz und Verstand
    • Ach, würd’ er nur den Kompass wiederfinden, der ihn so lange hat begleitet. Er könnt’ vielleicht den Schmerz ein wenig lindern, sodass sein Herz sich wieder weitet. Doch bleibt die Suche wohl vergebens, ist doch der Mittelpunkt des eignen Lebens nicht mehr auf dieser bunten Welt, in der das Seelische so oftmals fehlt. Wenn er sich aber auf sein Innerstes besinnet, vielleicht hat er die Möglichkeit, dass er doch wieder einen Weiser findet, mit dem er früh’res Glück zurückgewinnet.

      Danach
    • „Wenn ein schönes Gedicht Tränen in die Augen drängt, so sind diese Tränen nicht ein Beweis eines freudigen Überschwanges, sondern sie zeugen von einer Natur, die, in diese Unvollkommenheit verbannt, sich gleich auf der Erde schon eines geoffenbarten Paradieses bemächtigen möchte.“ (Charles Baudelaire) Gedichte aus und über das Leben, lebendig, erfrischend, wahrnehmend.

      Schicksalhaftes, buntes Leben
    • Im Rahmen der Föderalismusreform I wurde im Herbst 2006 mit der Abweichungsgesetzgebung der Bundesländer bei bestimmten Kompetenztiteln und im Verfahrensrecht ein neues Gesetzgebungsinstrument eingeführt. Es soll dazu beitragen, die Gesetzgebung von Bund und Ländern zu stärken, Blockaden im Bundesratsverfahren abzubauen sowie die Europatauglichkeit des Grundgesetzes zu verbessern. Beim Erlass der Regelungen war man sich klar darüber, dass hier ein Experimentierspielraum hin zu einem Konkurrenzföderalismus eröffnet wurde. Wie weit die gesetzten Ziele erreicht werden , zumindest jedoch Fortschritte erzielt werden können, muss sich in der Gesetzgebungspraxis erweisen. Die Hoffnung, dass dies möglich sein wird, ist jedoch durchaus berechtigt. Klar ist aber auch, dass die Reform ähnlich wie vorherige nur eine Zwischenstation sein kann; die Anpassung des Staates an die Veränderung der Rahmenbedingungen, die auch durch den europäischen Entwicklungsprozess beeinflusst werden, ist eine immerwährende Aufgabe.

      Die Abweichungsgesetzgebung der Bundesländer - ein Fortschritt im föderalen Kompetenzgefüge des Grundgesetzes?