Eine vergleichende Analyse von Geldwäscherisikoszenarien anhand verschiedener Konzernstrukturen
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Die Masterarbeit beleuchtet die Hintergründe, Methoden und Auswirkungen von Geldwäsche sowie die Rolle von Compliance Management Systemen (CMS) zur Risikominderung in Unternehmen. Sie analysiert verschiedene Geldwäscherisikoszenarien in Bezug auf unterschiedliche Konzernstrukturen wie vertikale, horizontale und Mischkonzerne. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie diese Unternehmen mit Risikosituationen umgehen und welche präventiven Maßnahmen erfolgreich implementiert werden können.
Textprobe: Kapitel 2.6 Bekämpfung der Geldwäsche: Das System der
Geldwäscheprävention und Geldwäschebekämpfung baut auf einer Struktur auf, die
aus Gesetzen, aufsichtsrechtlichen Regulierungen und Hinweisen besteht. Im
folgenden Kapitel werden die rechtlichen und praktischen Maßnahmen zur
Geldwäschebekämpfung dargestellt und erörtert. 2.6.1 Internationale Maßnahmen
zur Bekämpfung der Geldwäsche: Ein auf nationaler Ebene entwickeltes
Sanktionssystem kann dann nicht ausreichend sein, wenn die Straftäter die
Möglichkeit haben, ihre Geldwäscheaktivitäten in einem anderen Land
durchzuführen. Die Bedeutung internationaler Vorgaben bei der Verfolgung der
Geldwäsche steigt aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Finanzwirtschaft
und der immer häufiger auftretenden grenzüberschreitenden Aktivitäten der OK.
Die OK verlagert ihre Geschäfte in Staaten, in denen die nationalen
Regulierungen schnell umgangen werden können. Das Schaffen von einheitlichen,
allgemein anerkannten Vorschriften und die Entwicklung eines abgestimmten
Konzepts ermöglicht die internationale Zusammenarbeit und erleichtert so die
grenzüberschreitende Geldwäschebekämpfung. Im Folgenden sollen einige wichtige
internationale Institutionen vorgestellt werden, die sich im Kampf gegen die
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung etabliert haben. Zu den wichtigsten
Organisationen zählt die FATF. Drei weitere wichtige Institutionen sind die
Egmont Group, der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Wolfsberg
Group, die nur kurz aufgeführt werden sollen, bevor die EU-
Geldwäscherichtlinien etwas detaillierter dargestellt werden. 2.6.1.1
Financial Action Task Force on Money Laundering: Die Financial Action Task
Force (on Money Laundering) (FATF, Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen
(gegen Geldwäsche)) ist eine internationale Institution, die im Juni 1989
während des G7-Gipfeltreffens in Paris gegründet wurde. Das aus derzeit 36
Mitgliedern bestehende Gremium ist im Rahmen der Organisation for Economic Co-
operation and Development (OECD) tätig und gilt als die wichtigste
internationale Institution zur Bekämpfung der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung. Ziel der FATF ist das Setzen von Standards (40 + 9
Empfehlungen) und das Vorantreiben rechtlicher und operativer Maßnahmen zur
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit ihren eigenen
Mitarbeitern überwacht die FATF die Umsetzung ihrer Empfehlungen in den
Mitgliedsländern, prüft und aktualisiert den Erkenntnisstand über die sich
ständig ändernden Techniken der Geldwäscher und fördert die weltweite
Verbreitung ihrer Standards. Durch die jährliche Veröffentlichung ihrer Money
Laundering Typologies Reports beabsichtigt die FATF, die Mitgliedsländer auf
dem aktuellen Stand der Geldwäschemethoden und effektiven Präventionsmaßnahmen
zu halten. Im Jahr 1990 veröffentlichte die FATF 40 Empfehlungen zur
Verhinderung der Geldwäsche, die von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden
sollten. Die in verschiedenen Sprachen erhältlichen Empfehlungen werden
seither ständig aktualisiert und basierend auf den neusten Erkenntnissen und
Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung überarbeitet. Ziel der
FATF ist es, einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe für den gesamten
Finanzsektor zu schaffen. Im Gegensatz zu den EU-Geldwäscherichtlinien stellen
die FATF-Maßnahmen kein unmittelbar bindendes Recht (soft law) dar und werden
dennoch von mehr als 170 Ländern als verbindlich anerkannt. Als Reaktion auf
die Ereignisse des 11. Septembers 2001, wurden im Oktober 2001 neun weitere,
spezielle Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
ausgesprochen, welche bei einer Aktualisierung im Jahr 2012 komplett in die 40
Empfehlungen der FATF eingegliedert wurden. Eine weitere Aktualisierung der 40
Empfehlungen erfolgte im Oktober 2015. 2.6.1.2 The Egmont Group of Financial
Intelligence Units: Bei der Egmont Group of Finan