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Christoph Schönberger

    1 de enero de 1966
    Unionsbürger
    Positive transnationale Jurisdiktionskonflikte - Causae, rechtliche Lösungsnotwendigkeit und -konzepte
    Der "German approach"
    Die Reichsbürger
    Das Parlament im Anstaltsstaat
    Auf der Bank
    • Auf der Bank

      Die Inszenierung der Regierung im Staatstheater des Parlaments

      Die Regierungsbank? Oft hat man sie in den Nachrichten gesehen, sie gehört zum politischen Inventar. Dennoch sollten wir uns hüten, in ihr nichts weiter als belangloses Funktionsmobiliar zu sehen. An der deutschen Regierungsbank lässt sich vielmehr ablesen, wie sehr Prägungen aus der langen Epoche der Monarchie noch hundert Jahre nach deren Untergang in unserer Demokratie nachwirken. Obwohl dort heute gewählte Politiker sitzen, haben die Regierungsplätze auf ihre Weise den früheren Thronraum beerbt und partizipieren weiter an dessen Aura einer überparteilichen Neutralität. Ihre Ansiedlung in hervorgehobener Randlage behindert bis heute den Dialog zwischen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern: Sie gibt einer kommunikativen Gehemmtheit Ausdruck, die den Alltag der deutschen Demokratie nach wie vor belastet

      Auf der Bank
    • Die deutsche konstitutionelle Tradition hat ein besonderes erständnis parlamentarischer Repräsentation hervorgebracht. Es war auf den Monarchen als die eigentlich willensbildende Institution ausgerichtet und wies dem Parlament die Aufgabe zu, den wirklichen Volkswillen gegenüber dem Monarchen möglichst rein widerzuspiegeln. Herrschaft des Parlaments wie im parlamentarischen Regierungssystem war vor diesem theoretischen Hintergrund nicht zu begreifen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie dieses Wahrnehmungsmuster sich in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs verändert und zugleich erneuert hat. Sie zeigt, daß der staatsrechtliche Positivismus das Parlament zwar nominell als Staatsorgan einstufte, gleichzeitig aber nur dem monarchisch-bürokratischen Apparat die Aufgabe staatlicher Willensbildung zuwies. Mit dem tiefgreifenden Verfassungswandel des Kaiserreichs und der Entstehung eines politischen Massenmarkts seit den neunziger Jahren geriet die Staatsrechtslehre Labands in eine tiefe Krise. Nun begriffen offen monarchistische Autoren das Parlament als den Spiegel wirtschaftlich-sozialer Sonderinteressen, und Georg Jellinek erneuerte die Theorie vom Parlament als der Repräsentation des Volkes gegenüber dem monarchischen Staat. Die zunehmende Politisierung der Staatsrechtslehre ging überwiegend mit der Hoffnung auf ein starkes Kaisertum und einer scharfen Parlamentarismuskritik einher. Der entstehende moderne Parteienparlamentarismus wurde vor der Folie eines nichtherrschaftlich gedachten „einheitlichen Volkswillens“ betrachtet, die der monarchischen Tradition entstammte. Das mündete wenig später in der Weimarer Diskussion in die schroffe Gegenüberstellung von Parlamentarismus und Demokratie, die auch für republiktreue Autoren charakteristisch war: Die Arbeit zeigt das am Beispiel von Hugo Preuß, dessen Verfassungsdenken bis in die Weimarer Republik hinein verfolgt wird. Die erste deutsche Demokratie sollte an diesem Erbe des wilhelminischen Konstitutionalismus schwer zu tragen haben.

      Das Parlament im Anstaltsstaat
    • Die Reichsbürger

      Ermächtigungsversuche einer gespenstischen Bewegung

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      Die Reichsbürger
    • Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger ordnet die Eigenheiten des „German approach“ der Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht und die französische Staatsrechtslehre genommen haben. Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht. Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt, so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des „German approach“ versiegt. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition zeitgemäß zu erneuern.

      Der "German approach"
    • Positive transnationale Jurisdiktionskonflikte - Causae, rechtliche Lösungsnotwendigkeit und -konzepte

      Ein individualorientierter Beitrag zur reaktiven Bewältigung transnational iterativer Strafverfolgung und Sanktionierung und präventiven Vermeidung transnational simultaner Strafverfahren

      Die Problematik miteinander konkurrierender staatlicher Jurisdiktionen ist gegenwärtig eines der brennendsten Themen des Strafrechts in grenzüberschreitender Dimension und eine der grossen Herausforderungen einer sich internationalisierenden Strafrechtspflege. Mit dieser in den proliferierenden nationalen Jurisdiktionsrechten begründeten Fragestellung, die sich als Querschnittsmaterie aus Straf- und Strafprozess-, Verfassungs- sowie Völker- und Europarecht darstellt, befasst sich das Werk detailliert und umfassend. Die Ursachen positiver transnationaler Jurisdiktionskonflikte werden profund klargelegt sowie deren Lösungsnotwendigkeit hinsichtlich der tangierten vielschichtigen Interessen der betroffenen Individuen und Staaten herausgestellt. Bisherige Lösungsvorschläge werden systematisiert, erläutert und auf der Grundlage eines innovativen, eigenständigen individualorientierten Bewertungsansatzes kritisch reflektiert und bewertet.

      Positive transnationale Jurisdiktionskonflikte - Causae, rechtliche Lösungsnotwendigkeit und -konzepte
    • Unionsbürger

      Europas föderales Bürgerrecht in vergleichender Sicht

      • 597 páginas
      • 21 horas de lectura

      Die europäische Bürgerschaft stellt sowohl für die Rechtswissenschaft als auch für die politische Theorie eine Herausforderung dar. Die gängigen Kategorien wie Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind stark staatsbezogen, was zu einem negativen Vergleich zwischen Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit führt. Dies resultiert oft in der tautologischen Schlussfolgerung, dass Unionsbürgerschaft keine Staatsangehörigkeit sei, weil die Union kein Staat ist. Eine alternative Sichtweise betrachtet die Unionsbürgerschaft als menschenrechtlich-universellen Status, jedoch sind beide Perspektiven staatsfixiert und ignorieren den Föderalismus. Die spezifische europarechtliche Terminologie trägt nicht zur Klärung bei und bleibt bei wenig aussagekräftigen Sui-generis-Formeln stehen. Christoph Schönberger bietet einen neuen Ansatz, indem er die Unionsbürgerschaft aus einer föderalen Perspektive analysiert und Rechtsvergleiche zu den Bundesangehörigkeiten in den USA, der Schweiz und Deutschland anstellt. Er ordnet die unterschiedlichen Rechte der Unionsbürger, wie Aufenthalts-, Wahl- und soziale Rechte sowie diplomatischen Schutz, in einen systematischen föderativen Kontext ein. Dabei zeigt sich, dass die doppelte Zugehörigkeit des Unionsbürgers zu Mitgliedstaat und Union kein Einzelfall der europäischen Integration ist, sondern die fragile Normalität eines jeden Bundes widerspiegelt.

      Unionsbürger