Die großen Amtskirchen haben eigene Datenschutzgesetze gemäß der DSGVO entwickelt: das evangelische DSG-EKD und das katholische KDG. Diese gelten für Gemeinden und kirchliche Einrichtungen. Datenschutz sollte als Grundhaltung verstanden werden, nicht nur als rechtliche Pflicht. Es geht darum, datensparsam zu arbeiten und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
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