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Philip-René Retzbach

    Mittelbare Drittwirkungen und subjektive Reichweite der Schiedsvereinbarung.
    • Die Arbeit untersucht die Rechtsregeln, die die Bindung Dritter an eine Schiedsvereinbarung regeln, sowie die entsprechenden Kollisionsnormen. Es wird aufgezeigt, dass die prozessuale Drittbindung auf materiell-rechtlichen Instituten basiert und die kollisionsrechtlichen Interessen durch verschiedene Sonderanknüpfungen realisiert werden können. Diese Erkenntnisse lassen sich in ein Prüfungsschema umsetzen. Die Diskussion über die subjektive Reichweite von Schiedsvereinbarungen hat seit der Dow-Chemical-Entscheidung an Intensität gewonnen. Trotz der praktischen Relevanz mangelt es an entscheidenden Kollisionsnormen zur Bestimmung des anwendbaren Rechts. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, welche Rechtsregeln für die Bindung Dritter an eine Schiedsvereinbarung maßgeblich sind und welche Kollisionsnormen in grenzüberschreitenden Fällen zur Anwendung kommen. Die Analyse zeigt, dass sich die Drittbindung auf materielle Rechtsinstitute stützt und die kollisionsrechtlichen Interessen über Sonderanknüpfungen verwirklicht werden. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Schiedsvereinbarung, ihre subjektive Reichweite, und die Zuständigkeitsprüfung behandeln. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein Literaturverzeichnis bereitgestellt.

      Mittelbare Drittwirkungen und subjektive Reichweite der Schiedsvereinbarung.