Rechtmäßiges Alternativverhalten im Organhaftungsrecht.
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Durch das »Schloss Eller«-Urteil hat der BGH den Vorstandsmitgliedern bei Verletzungen von Kompetenz- oder Verfahrensregeln den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens als Verteidigungsmittel eröffnet. Dies bietet Anlass, die Entscheidung und die damit verbundenen prozessrechtlichen Fragestellungen zu untersuchen. Ein Schwerpunkt liegt auf den prozessualen Rahmenbedingungen und der Beweisführung eines solchen Einwands in der Beratungspraxis. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der BGH-Entscheidung zu folgen ist, der Erfolg des Einwands jedoch stark von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt und keinesfalls ausgeschlossen ist. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zunächst wird das Problem der Kompetenzverstöße als Haftungsfalle umrissen und die gesetzliche Grundlage nach § 93 Abs. 2 AktG thematisiert. Anschließend erfolgt eine dogmatische Einordnung des Einwands. Es wird die Beachtlichkeit des Einwands im allgemeinen Schadensrecht sowie bei innergesellschaftlichen Verstößen und spezifischen hypothetischen Organzustimmungen behandelt. Der zweite Teil widmet sich prozessualen und praktischen Fragestellungen, einschließlich der Erheblichkeit, Darlegungs- und Beweislast sowie der Beweismittel. Abschließend werden eine Zusammenfassung und ein Ausblick gegeben, ergänzt durch ein Literatur- und Stichwortverzeichnis.
