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Lukas Prinz

    Die Bürgenhaftung nach § 776 BGB im Spannungsverhältnis zur Gesamtschuld
    • 776 BGB knüpft an die Aufgabe einer Sicherheit das Freiwerden des Bürgen. Der Rechtsgrund dafür liegt im Gedanken des Vertrauensschutzes. Es zeigt sich, dass hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Eingriffs des Gläubigers zwischen einfachen Gesamtschuldnern und Sicherungsgebern zu differenzieren ist. Dies wirkt sich auch auf das Bankrecht aus. Gibt der Gläubiger eine der in 776 BGB bezeichneten Sicherheiten auf, wird der Bürge insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht hätte Ersatz erlangen können. Diese Arbeit untersucht zunächst den Ursprung und den zugrunde liegenden Rechtsgedanken der Norm. Die gewonnenen neuen Erkenntnisse dienen der Schaffung eines einheitlichen Normverständnisses. Dabei wird zwischen beiden Sätzen des 776 BGB differenziert. Der zentrale Teil der Arbeit befasst sich sodann mit den Auswirkungen der Norm auf den gesamtschuldnerischen Ausgleich von Sicherungsgebern. Greift ein Gläubiger in diese Rückgriffsbeziehung ein, sind die Rechtsfolgen von denen eines Erlasses zugunsten einfacher Gesamtschuldner zu unterscheiden. Letztlich wird der Einfluss der Vorschrift auf das Bankrecht untersucht. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Teil 1: Entstehungsgeschichte und Schutzzweck der Norm Teil 2: Konkretisierung des Tatbestandes und der Rechtsfolge des § 776 BGB Teil 3: Auswirkungen der Norm auf das Bankvertragsrecht Zusammenfassung in Thesen Literatur

      Die Bürgenhaftung nach § 776 BGB im Spannungsverhältnis zur Gesamtschuld