Im Rahmen des Forschungsprojektes Die Strafverfolgung der Vergewaltigung soll in Niedersachsen der Frage nachgegangen werden, wie Strafverfahren zu Verdachtsfällen der Vergewaltigung in Niedersachsen von Beginn bis zum Ende des Strafverfahrens verlaufen. Damit beschränkt sich die Untersuchung auf das Hellfeld und auf Sexualdelikte mit einem hohen Schweregrad. Aus forschungsökonomischen Gründen erfolgte eine Beschränkung auf Fälle mit volljährigen weiblichen Opfern.
Eine bundesweite (Wiederholungs-)Befragung von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen
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Die vorliegende Untersuchung baut auf dem 2014 veröffentlichten Jugendgerichtsbarometer auf, das erstmals zentrale Aspekte des Arbeitsbereichs Jugendgerichtsbarkeit bundesweit erfasste. Im Kontext des bevorstehenden hundertjährigen Jubiläums des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) im Jahr 2023 wird die Umsetzung seiner Bestimmungen in der Praxis weiterhin intensiv diskutiert. Besonders im Fokus stehen die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz sowie die Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen. Diese Themen sind auch in der EU-Richtlinie 2016/800 verankert, die 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde und relevante Normen des JGG betraf. Zudem wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder 2021 neue Qualifikationsanforderungen für Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen eingeführt.
Die Relevanz dieser Themen bleibt ungebrochen, und es stellt sich die Frage, welche Veränderungen seit der ersten Befragung 2013/2014 beobachtet werden können. In der Justiz sind verstärkte Fortbildungsangebote im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit zu verzeichnen, während die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe weiterhin ein zentrales Thema ist. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 zielt darauf ab, die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Justiz zu stärken.
Die aktuelle Befragung umfasst neue Aspekte wie notwendige Verteidigung und audiovisuelle Aufzeichnungen, während einige
Dokumente der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union
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Seit den 1980er Jahren haben die Rechte des Kindes verstärkt im Fokus der Vereinten Nationen gestanden, was zu einer Vielzahl internationaler Dokumente im Jugendkriminalrecht führte. Der Europarat hat in diesem Kontext Richtlinien erlassen, und auch die Europäische Union hat später Normen entwickelt. Der vorliegende Band hat im Vergleich zur 2001 erschienenen Sammlung erheblich an Umfang gewonnen. Neue Normen sind in Kraft getreten, während ältere Dokumente hinzugefügt wurden, um eine umfassende Sammlung zu präsentieren. Angesichts der wachsenden Bedeutung internationaler Normen für nationale Rechtsanwender soll der Zugang zu diesen erleichtert werden. Ziel ist es, einen Überblick über internationale Rechtsvorschriften im Jugendkriminalrecht zu bieten, um deren praktische Nutzung, insbesondere durch Justiz und Jugendhilfe in Deutschland, zu fördern. Die Dokumentenauswahl konzentriert sich thematisch auf solche mit direktem Bezug zum Jugendstrafrechtssystem. Der einführende Text von Frank Neubacher wird als Lesehilfe empfohlen, da er grundlegende Ausführungen zu den Inhalten und dem Bedeutungswandel der Menschenrechte in der Politik der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union enthält.