Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen werden neben technischen Anforderungen von betriebswirtschaftlichen Methoden und Modellen geprägt. Deren Verständnis, wie auch das Verständnis zwischen Technikern und Kaufleuten setzen dabei eine einheitliche Kenntnis betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten voraus, die bei Kaufleuten und Technikern häufig unterschiedlich besetzt sind. Beispiele dafür sind: Rückstellung/Rücklage, Investitions-/Kapitalkosten oder Auszahlung/Aufwand. Das Merkblatt soll hier Abhilfe schaffen und Orientierung sowie Sicherheit bei der Verwendung betriebswirtschaftlicher Begriffe bieten. Es umfasst eine Auswahl in der Wasserwirtschaft häufig gebräuchlicher Begriffe, die nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch auch aus technischer und juristischer Sicht, verständlich definiert werden.
DWA-Arbeitsgruppe WI-2.3 "Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft" Libros


Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen werden neben technischen Anforderungen von betriebswirtschaftlichen Methoden und Modellen geprägt. Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Methoden, wie auch die Zusammenarbeit zwischen Technikern und Kaufleuten setzen dabei eine einheitliche Kenntnis betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten voraus. Es fällt auf, dass diese Begrifflichkeiten bei Kaufleuten und Technikern häufig unterschiedlich besetzt sind. So finden in der wasserwirtschaftlichen Praxis Begriffe wie "Rückstellung/Rücklage", "Investitions-/Kapitalkosten", "Auszahlung/Aufwand" Anwendung, die häufig auseinanderklaffende Vorstellungswelten ersichtlich werden lassen.Im Merkblatt werden die betriebswirtschaftlichen Begriffe nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch auch aus technischer und juristischer Sicht verständlich definiert. Die definierten Begrifflichkeiten dienen einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk.