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Ivo Frohmüller

    Anlegerleitbild und Anlegerschutz im Kapitalmarktrecht
    • Es besteht de lege lata kein allgemein anerkanntes Anlegerleitbild im deutschen und EU-Kapitalmarktrecht. Dennoch orientieren sich Rechtsprechung und Gesetzgebung am mikroökonomischen Modellbild des homo oeconomicus . De lege ferenda bedarf es eines definierten, modernen Anlegerleitbildes. Die Arbeit untersucht, ob die Fragmentierung des Kapitalmarktrechts, die Folgen der Finanzmarktkrise und die Behavioral Finance-Forschung eine Modernisierung des Anlegerleitbildes für einen wirksamen Schutz des Privatanlegers erforderlich machen. Hierzu überprüft der Autor, ob de lege lata ein Anlegerleitbild besteht, das Gesetzgebung und Rechtsprechung allgemein anerkennen. Er postuliert de lege ferenda ein positiv definiertes Anlegerleitbild, das sich so lange an den Eigenschaften des homo oeconomicus orientiert bis diese durch empirische Forschung widerlegt werden. Zudem analysiert der Autor die gesetzlichen Anlegerschutzstrategien der Information, der Haftung und der Aufsicht, ob sie bereits Elemente eines modernen Anlegerleitbildes berücksichtigen oder künftig berücksichtigen sollten. Inhaltsverzeichnis Erster Teil:!Einleitung - A. Problemdarstellung und Fragestellung - B. Gang der Untersuchung - Zweiter Teil:!Hauptteil - A. Anlegerschutz und Funktionen des Anlegerschutzrechts - B. Anlegerleitbild in Gesetzgebung und Rechtsprechung - C. Literaturdebatte und Anlegerleitbild de lege ferenda - D. Strategien des Anlegerschutzes - Dritter Teil:!Zusammenfassung in "esen und Schlussbetrachtung - A. Zusammenfassung in Thesen - B. Schlussbetrachtung!- Fazit und Ausblick

      Anlegerleitbild und Anlegerschutz im Kapitalmarktrecht