Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Europäischen Union unter dem Einfluss der Århus-Konvention.
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Als Vertragspartei muss die Union die Vorgaben der Aarhus-Konvention zur Verbesserung des Umweltrechtsschutzes beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Die Aarhus-Konvention hat zu einigen Umwälzungen im mitgliedstaatlichen Umweltrechtsschutz geführt. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Untersuchung einer Diskussion, die bislang weit weniger Aufmerksamkeit erfahren hat: Auch die Union selbst ist Partei der Aarhus-Konvention und muss diese deshalb für den Rechtsschutz gegen die Handlungen ihrer Organe und Institutionen, dem Eigenverwaltungsrecht, beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf. Mit Blick auf die weitgehende Effektivierung der Aarhus-Konvention gegenüber dem mitgliedstaatlichen Prozessrecht stellt sie auch die Frage nach Doppelstandards in der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Inhaltsverzeichnis Einleitung Teil 1. Grundlagen des Rechtsschutzzugangs und die Behandlung von Allgemeininteressen 1. Klage- und Kontrollmodelle Doppelfunktionalität der Klagebefugnis Bezugspunkte: Recht und Interesse Subjektiver Rechtsschutz und objektive Rechtskontrolle 2. Klagemodelle und Allgemeininteressen Allgemein- und Individualinteressen Umweltbelange im Verletzten- und Interessentenklagemodell Verwaltungskontrolle und Stellung der Einzelnen Teil 2. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes im Unionseigenverwaltungsrecht mit der Århus-Konvention 3. Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention Leitbilder und Regelungsinhalte der Århus-Konvention Maßstäbe der Århus-Konvention für den Rechtsschutz 4. Vereinbarkeit des Gerichtszugangs im Primärrecht mit den Vorgaben der Århus-Konvention Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten durch Art. 263 Abs. 4 Var. 2 AEUV (Fehlende) Kompensation durch alternative Rechtsschutzoptionen Wirkung der Rechtsschutzvorgaben der Århus-Konvention auf den primärrechtlichen Gerichtszugang 5. Vereinbarkeit des Rechtsschutzes nach der Århus-VO mit dem Primärrecht und den Vorgaben der Århus-Konvention Regelungssystematik und Anwendungsbereiche Vereinbarkeit der Århus-VO mit dem Primärrecht Vereinbarkeit der Århus-VO mit den Vorgaben der Århus-Konvention Schlussbemerkungen Eine Vorschrift, zwei Maßstäbe Art. 9 Abs. 3 ÅK in der Rechtsprechung des Gerichtshofs Rechtsschutz durch die Århus-VO Funktionsäquivalente Torhüter: Plaumann-Formel und Schutznormlehre Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Zusammenfassung in Thesen Synopse zu Art. 9 ÅK Literaturverzeichnis und Sachregister
