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Alexander Johann Mayr

    Die Strafbarkeit juristischer Personen als Strafe für fremde Schuld.
    • Die rechtsvergleichende Abhandlung bearbeitet eine dogmatische Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer Strafe für juristische Personen: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist. Juristische Personen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und in Frankreich bestraft werden, in Deutschland hingegen (noch) nicht. Vor diesem Hintergrund bearbeitet die rechtsvergleichende Abhandlung eine Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer solchen Strafe in Deutschland: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den entwicklungsgeschichtlichen Voraussetzungen für die legislative Anerkennung einer Unternehmensstrafbarkeit in den untersuchten Rechtsordnungen. Inhaltsverzeichnis Einleitung Problemaufriss Methodisches 1. Normative Entwicklung des Arguments Historische und dogmatische Grundlagen Das Kernproblem: Die Schuld einer juristischen Person? Erster Lösungsvorschlag: Zurechnung fremder Schuld Zweiter Lösungsvorschlag: Originäre Schuld Fazit und Überleitung: Die Unmöglichkeit einer Schuld juristischer Personen 2. Empirisch-analytische Rekonstruktion des Arguments England Vereinigte Staaten Frankreich Schlussteil Ergebnisse und Konsequenzen Zusammenfassung Literatur- und Stichwortverzeichnis

      Die Strafbarkeit juristischer Personen als Strafe für fremde Schuld.