Islamische Gefangenenseelsorge.
Verfassungsrechtliche Grundlagen und Praxis der gemeinschaftlichen Religionsausübung von Muslimen im Strafvollzug.
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Religionsfreiheit gewährleisten und Radikalisierungen verhindern – das ist das Spannungsfeld, in dem sich Justizvollzugsanstalten bei der Organisation islamischer Seelsorge bewegen. Diese Studie untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Praxis in den deutschen Bundesländern und vergleicht sie mit Konzepten europäischer Nachbarstaaten. Dabei wird deutlich, dass die staatliche Beschäftigung von Seelsorgenden nicht am Prinzip der religiösen Neutralität scheitern muss. Das Grundgesetz garantiert die gemeinschaftliche Religionsausübung im Strafvollzug, was angesichts islamistischer Radikalisierungen während der Haft besonders relevant ist. Die Deutsche Islam Konferenz hat professionelle Strukturen gefordert, um diese Herausforderung anzugehen. Die Untersuchung zeigt, dass die religiöse Betreuung nicht mehr als konsularische Aufgabe aus den Herkunftsstaaten muslimischer Arbeitsmigranten übernommen wird. Vielmehr haben sich vermittelnde Strukturen gebildet, um Islamverbände einzubinden. Die Studie beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen der Seelsorge im Strafvollzug, die Praxis religiöser Angebote in den Bundesländern und die staatlichen Handlungsformen zur Ermöglichung islamischer Gefangenenseelsorge. Sie schließt mit Empfehlungen und einem Fazit zur Rolle von Religionsgemeinschaften in diesem Kontext.
