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Günter Stratenwerth

    31 de enero de 1924 – 15 de abril de 2015
    Schweizerisches Strafrecht
    Schweizerisches Strafrecht 2
    Schweizerisches Strafrecht 1
    Derecho penal, parte general I
    ¿Qué aporta la teoría de los fines de la pena?
    Acción y resultado en derecho penal
    • Se plantea aquí la cuestión de si la teoría de los fines de la pena puede aportar en definitiva aquello que se le exige con el funcionalismo. Stratenwerth opina que no puede hacerlo pues la explicación funcional se revela como una mera afirmación de las teorías de la pena de gran discrecionalidad, que podrá ser plausible, pero que en general ni siquiera pretende ser verificable racionalmente, es decir, empíricamente.

      ¿Qué aporta la teoría de los fines de la pena?
    • Günter Stratenwerth, catedrático emérito de Derecho penal en la Universidad de Basilea (Suiza), es uno de los discípulos más destacados de Hans Welzel y uno de los representantes más importantes de la ciencia del Derecho penal alemana. Su "Derecho penal, Parte General" es un manual de referencia en la discusión científica de la dogmática jurídico-penal desde hace décadas, comprendiendo el conjunto de la teoría del delito, a cuya actual configuración ha contribuido su autor en diversos puntos de modo decisivo. Esta cuarta edición, publicada casi veinte años después de la aparición de la tercera, mantiene de modo admirable la difícil síntesis entre brevedad del texto y exhaustividad en el trato de todos los problemas. Partiendo del tradicional liderazgo de la ciencia del Derecho penal alemana en la elaboración dogmática y de su especial influencia en la configuración de la Parte General del actual Derecho penal español, esta obra permite un acceso rápido y claro, tanto para el estudiante como para el práctico, a todas las grandes cuestiones de la actual teoría del delito.

      Derecho penal, parte general I
    • Eine Neuauflage dieses Lehrbuchs war seit längerer Zeit erwünscht, hat sich aber durch die umfassende Revision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs verzögert, die am 13. Dezember 2002 verabschiedet, aber wegen Hindernissen bei der Umsetzung des neuen Sanktionenrechts noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Die Darstellung legt nunmehr, vor allem mit Rücksicht auf die Erfordernisse des akademischen Unterrichts, den revidierten Gesetzestext zugrunde. Sie ist im Übrigen auf den heutigen Stand von Praxis und Doktrin gebracht worden. Ihre Lesbarkeit sollen detaillierte Inhaltsübersichten vor allen längeren Paragraphen und die Verweisung umfangreicher Rechtsprechungs- und Literaturangaben in die Fussnoten erleichtern. Um die entsprechenden Quellen auch künftig ohne Schwierigkeiten benutzen zu können, finden sich die erörterten Allgemeinen Bestimmungen im Gesetzesregister nach alter und neuer Nummerierung gegenübergestellt.

      Schweizerisches Strafrecht 1
    • Angesichts der regen Gesetzgebungstätigkeit des Bundes auf dem Gebiet des Strafrechts und wichtiger neuer Beiträge von Praxis und Doktrin zu seiner Interpretation erschien es angezeigt, das vorliegende Werk entsprechend zu ergänzen und zu überarbeiten. Erste Erläuterungen gelten dem neuen Korruptionsstrafrecht, aber auch den neuen Tatbeständen des Völkermordes, der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und des Medienstrafrechts. Zu registrieren waren ferner die neueren Entwicklungen beim Tatbestand der Rassendiskriminierung und bei der Geldwäscherei. Angefügt sind wie bisher ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister zu beiden Bänden der Darstellung.

      Schweizerisches Strafrecht 2
    • Das vorliegende Werk stellt die Lehre von der strafrechtlichen Zurechnung in ihren historischen und systematischen Zusammenhängen dar, wie sie sich in der Schweiz bis zur Gegenwart entwickelt hat. Über ein Jahrzehnt nach Erscheinen der Vorauflage war eine Überarbeitung des vorliegenden Bandes mehr als dringlich; er ist auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Doktrin gebracht worden. Dabei liegt das Augenmerk auf der umfangreichen Praxis des Bundesgerichts. Die Literaturnachweise hingegen beschränken sich zur Hauptsache auf die gängigen Lehrbücher und Kommentare. Die Menge an Monographien, Beiträgen in Zeit- und Festschriften, von Urteilsanmerkungen ganz zu schweigen, lässt deren Berücksichtigung in einem Lehrbuch nicht mehr zu, ohne seine inhärenten Begrenzungen zu sprengen. Einzelfragen sind der Beantwortung durch die Kommentarliteratur überantwortet. In den Grundlinien entspricht das Werk der Vorauflage. Bedingt durch den Autorenwechsel sind indessen einzelne Positionen einer kritischen Prüfung unterzogen und, wo nötig, revidiert worden. Ein Gesetzes- und ein ausführliches Sachregister sollen die Benutzung der Neuauflage erleichtern.

      Schweizerisches Strafrecht. Allgemeiner Teil I: Die Straftat
    • Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      Was leistet die Lehre von den Strafzwecken?
    • Vorteile - Erster systematischer Zugriff auf die Materie - Konzentration auf die wichtigsten Entscheidungen - Mit neuester Rechtsprechung und Literatur Zum Werk Das vorliegende Werk will in erster Linie die Grundlagen des Allgemeinen Teil des Strafrechts vermitteln. Es beschränkt sich auf die Grundlinien des heutigen Standes von Wissenschaft und Praxis. Aus der immer noch anschwellenden Flut der Literatur werden vor allem Lehrbücher und Kommentare sowie neuere Monografien und Abhandlungen mit eigenständigen Beiträgen und/oder weiterführenden Nachweisen genannt, die demjenigen, der sich vertiefter mit einer Materie befassen will, weiterhelfen können. Entsprechendes gilt für die Angaben zur höchstrichterlichen Praxis, die aus der Überfülle der publizierten Entscheidungen nur die wichtigsten hervorheben. Autoren Von Professor Dr. Günter Stratenwerth, Basel und Professor Dr. Lothar Kuhlen, Inhaber des Lehrstuhls für Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Wirtschafts- und Umweltstrafrecht an der Universität Mannheim Zielgruppe Für Studenten und Referendare.

      Strafrecht