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Detlef Leenen

    4 de agosto de 1942
    Typus und Rechtsfindung
    BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre
    § 477 BGB: Verjährung oder Risikoverlagerung?
    • § 477 BGB: Verjährung oder Risikoverlagerung?

      Vortrag gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 29. Mai 1996

      Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.

      § 477 BGB: Verjährung oder Risikoverlagerung?
    • BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre

      • 462 páginas
      • 17 horas de lectura

      Die Rechtsgeschäftslehre als Kernstück des Allgemeinen Teils des BGB wird im ersten Semester gelehrt und dient wie keine andere Materie der Einführung in die Systematik und Begrifflichkeit des BGB. Die Umsetzung der Regelungen des Allgemeinen Teils in die Methodik der Fallbearbeitung bereitet Studierenden nicht selten Probleme. Die Neudarstellung entwickelt die Rechtsgeschäftslehre des BGB in der gedanklichen Ordnung des Gutachtens, also so, wie es das Denken im Aufbau von Anspruchsgrundlagen erfordert. Dabei zeigt sich, dass der dem BGB zugrunde liegenden Rechtsgeschäftsdogmatik neue Seiten abgewonnen werden können.

      BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre