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Horst Ehmann

    7 de febrero de 1935
    Arbeitsschutz und Mitbestimmung bei neuen Technologien
    Urteil des BAG vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43, 81
    Lehrbuch Deliktsrecht
    Repetitorium Deliktsrecht
    Was ist Gesetz und Recht, was Gerechtigkeit?
    Modernisiertes Schuldrecht
    • Modernisiertes Schuldrecht

      • 342 páginas
      • 12 horas de lectura

      Die systematische Darstellung macht die neuen Regelungen des modernisierten Schuldrechts aus den allgemeinen begrifflichen Bausteinen der herkömmlichen Schuldrechtsdogmatik verständlich und erläutert sie. Die für Studium und Praxis wichtigsten Probleme werden durch praxisnahe Beispiele erhellt und vertieft erörtert. Das gilt insbesondere für das System der neuen Schadensersatztatbestände (§§ 280-284, 311a), für die Rücktrittstatbestände (§§ 323-326), das Rückabwicklungsschuldverhältnis (§§ 346 ff.) sowie das kauf- und werkvertragliche Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff., 633 ff.). Selbstverständlich sind auch das neue Verjährungsrecht und das Übergangsrecht dargestellt. Die zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz erschienene Literatur konnte bis etwa Ende Februar 2002 berücksichtigt werden. Für Studenten, Referendare, Richter, Rechtsanwälte.

      Modernisiertes Schuldrecht
    • Was ist Gesetz und Recht, was Gerechtigkeit?

      Auf der Grundlage des Christentums, des Islams, des Faschismus, des Sozialismus und der Menschenrechte

      Der Verfasser versteht das aus der menschlichen Vernunft geschaffene Recht mit Kant als Grenze der Freiheit des in Gemeinschaft lebenden Menschen gegenüber den gleichartigen Freiheiten der anderen. Er zeigt, wie mühsam sich in der christlichen Welt dieses zuerst von Thomas v. Aquin entwickelte rationale Rechtsverständnis gegen die Glaubensvorstellung göttlichen Rechts durchsetzen musste. Im Islam wird dagegen das Recht immer noch als göttliches Recht verstanden, das der Mensch nicht ändern darf; es gibt daher unter diesem Glauben auch keine Trennung von Religion und Recht. In den christlichen Staaten und speziell im Deutschland des 20. Jahrhunderts wurde das Recht zeitweise im Positivismus „entleert“, ideologisch „aufgefüllt“ (NS-Faschismus und DDR-Sozialismus) und so zu schrecklichem Unrecht. Horst Ehmann versteht es meisterhaft, die Entwicklungsgeschichte der ewigen Auseinandersetzung zwischen Vernunft, Religion und Ideologie auch für Nichtjuristen spannend und verständlich darzustellen.

      Was ist Gesetz und Recht, was Gerechtigkeit?
    • Repetitorium Deliktsrecht

      mit 166 Fragen und Antworten, 6 Übungsfällen mit Lösungen und einem Prüfungsgespräch

      Das vorliegende Repetitorium bildet die perfekte Ergänzung zum Lehrbuch Deliktsrecht aus dieser Reihe. Die enge Verzahnung beider Werke erlaubt das „Lernen am kleinen und großen Fall“ sowie die Vertiefung durch Verweisungen auf das systematische Lehrbuch Deliktsrecht. Teil des Repetitoriums ist auch ein Arbeitsplan „Deliktsrecht in 5 Wochen“. Wer diesem Arbeitsplan folgt, erschließt sich ein zentrales und schwieriges Rechtsgebiet in der für erstes und zweites juristisches Staatsexamen nötigen Tiefe.

      Repetitorium Deliktsrecht
    • Das Deliktsrecht hat für Studium und Rechtspraxis eine gleichermaßen hohe Bedeutung. Dieses Buch bietet in seinen erstenbeiden Kapiteln eine klar strukturierte Darstellung, die den Gesetzestext verständlich macht und den Wissensstand vermittelt, der für das Bestehen der Zwischenprüfung erwartet werden kann. Im dritten Kapitel widmet sich das Werk den richterrechtlich geschaffenen Rechtsinstituten, die das vom Gesetzgeber vorgesehene Haftungsmodell erweitern. Dadurch vermittelt das Werk nicht nur das für erste und zweite juristische Staatsprüfung erforderlichen Wissen, sondern wird zu einem wertvollen Nachschlagewerk für die praktische Arbeit aller forensisch sowie beratend Tätigen.

      Lehrbuch Deliktsrecht
    • Inhaltsverzeichnis: H. Ehmann diskutiert den Schutzzweck des Sozialplans und dessen Einfluss auf das Arbeitsrecht. L. Häsemeyer behandelt die Geschäftsgrundlage und Vertragsgerechtigkeit. J. Hellner analysiert die ipso facto Vermeidung. K. Misera beleuchtet nachbarschaftliche Abreden zwischen rechtlicher Bindung und rechtsfreiem Raum. J. M. Mousseron erörtert die Verteilung der Kompetenzen zwischen europäischen und nationalen Regeln in der Münchener Konvention. P. Schlechtriem thematisiert das „Sprachrisiko“ als neues Problem. R. Serick gibt Anmerkungen zum Konzernvorbehalt. H. H. von Arnim behandelt die Rechtsfragen der Privatisierung kommunaler Wirtschaftsunternehmen. P. Liver untersucht die Ablösung von Grundlasten und die Aufhebung entsprechender schuldrechtlicher Verpflichtungen nach schweizerischem Recht. W. Merle diskutiert die Anfechtung der Abberufung durch den abberufenen Verwalter. P. Ulmer analysiert das AGB-Gesetz und einseitig gesetzte Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentümern. H. Zeiler erörtert das Bergschadensrecht im Kontext eines Bundesberggesetzes. F. Baur beleuchtet das Richteramt und die Rechtseinheit. E. von Caemmerer behandelt die Haftung des Mandanten für seinen Anwalt. A. Colomer analysiert die Schadensersatzansprüche eines concubins nach dem Tod des Partners. E. Deutsch untersucht die rechtlichen Grenzen sozialpsychologischer Experimente. A. Granitza behandelt Haftungs- und Versicherungsfragen i

      Privatautonomie, Eigentum und Verantwortung