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Walter Joachim

    Sozialarbeit, Sozialpädagogik als Studium und Wissenschaft
    Sexualbegleitung und Sexualassistenz bei Menschen mit Behinderungen
    Wer macht eigentlich die Inklusion?
    Erwachsensein und Sexualität in der Lebenswirklichkeit geistigbehinderter [geistig behinderter] Menschen
    Formelle Disziplinierung im Jugendstrafvollzug
    Ladenbau von A - [bis] Z
    • Obwohl formelle Disziplinierungen im Alltag des Jugendstrafvollzugs von großer Bedeutung sind, hat sich die Rechtstatsachenforschung damit noch kaum beschäftigt. Diese Studie zeigt enorme Unterschiede in der Disziplinarpraxis der Jugendstrafanstalten Es läßt sich deutlich ein eher punitiver und ein eher liberaler Sanktionierungsstil unterscheiden. Insgesamt müssen Intensität und Extensität formeller Disziplinierung im Jugendstrafvollzug als äußerst problematisch angesehen werden, zumal eine rigide Disziplinarpraxis positive Wirkungen weder auf die Ordnung in der Anstalt noch auf spätere Legalbewährung zu haben scheint. Als Konsequenz wird gefordert, daß Erziehung im Jugendstrafvollzug nicht vorwiegend durch Disziplinierung, sondern durch Angebot, Hilfe und Vorbild erfolgen soll. Negative Sanktionen sollen zurückgedrängt und durch positive Sanktionen wie Vollzugslockerungen entbehrlich gemacht werden. Letztlich wird eine Minimierung formeller Disziplinierung im Jugendstrafvollzug angestrebt.

      Formelle Disziplinierung im Jugendstrafvollzug
    • Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt den Menschen in den Mittelpunkt und bietet die historische Chance, Ausgrenzung und Segregation zu beenden. Scheitert das Bundesteilhabegesetz, könnte die Perspektive von Menschen mit Behinderung als Bürger*innen zweiter Klasse zementiert werden. Die Umsetzung der Konvention erfordert nicht nur das Engagement der bisherigen Akteure in der Behindertenhilfe, sondern auch die aktive Mitwirkung aller gesellschaftlichen Systeme wie Wohnungsmarkt, Verkehr, Wirtschaft, Recht, Arbeitsmarkt und Bildung. Das Bundesteilhabegesetz muss direkte Auswirkungen auf diese Bereiche haben und ein Umdenken in den politischen Verteilungsmustern anstoßen. Laut einem Evaluationsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments von 2016 suchen die EU-Institutionen den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, und sind offen für deren Stimmen. Die Umsetzung der BRK durch die EU darf nicht zu einem Papiertiger verkommen; sie soll für die 80 Millionen EU-Bürger*innen mit Behinderungen spürbare Verbesserungen bringen. Der laufende Umsetzungsbericht des Parlaments wird dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden.

      Wer macht eigentlich die Inklusion?
    • Der aktuelle Paradigmenwechsel in der Behindertenpädagogik „von der Betreuung zur Assistenz“ fördert Selbstbestimmung, auch im Bereich Sexualität. In der Praxis stehen Mitarbeitende und Pflegekräfte jedoch oft vor Herausforderungen, wenn es darum geht, Menschen bei ihrer Sexualität zu unterstützen. „Sexualassistenz“ kann verschiedene Formen annehmen, wie die Beschaffung von Hilfsmitteln oder die Herstellung von Kontakten zu Prostituierten. Wichtiger als moralische Diskussionen sind praktische und rechtliche Fragen zur sexuellen Assistenz: Was können Fachkräfte leisten? Wie gestaltet sich professionelle Sexualbegleitung? Wie erkennt und begrenzt man potenzielle sexuelle Übergriffe? Wie gehen Hilfeleistende mit dem Wunsch nach einer Liebesbeziehung um? Wer trifft Entscheidungen für Menschen mit geistiger Behinderung? Der von Joachim Walter herausgegebene Band beleuchtet diese Themen durch etwa 20 Beiträge, in denen Betroffene – darunter Menschen mit Behinderungen, Mitarbeitende in Wohnstätten und professionelle SexualbegleiterInnen – ihre Erfahrungen teilen.

      Sexualbegleitung und Sexualassistenz bei Menschen mit Behinderungen
    • Sexualität und geistige Behinderung

      • 473 páginas
      • 17 horas de lectura

      Bei diesem Werk handelt es sich um eine Sammlung von Beiträgen vieler Autoren, u.a. von Ilse Achilles, Martin Hahn, Otto Speck und Joachim Walter. Beleuchtet werden medizinisch-psychiatrische Aspekte, ethisch-theologische Überlegungen, juristische Gesichtspunkte und pädagogische Ansätze. Aber auch Themen wie Sterilisation, Partnerschaft, Ehe, Elternschaft, AIDS und sexueller Missbrauch.

      Sexualität und geistige Behinderung