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Arthur Haefliger

    Das Konkurrenzverbot im neuen schweizerischen Arbeitsvertragsrecht
    Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Schweiz
    Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich
    Im Rückspiegel
    Kamber, Kommissar - Frankreich-Krimi
    • Kamber, Kommissar - Frankreich-Krimi

      • 98 páginas
      • 4 horas de lectura

      Ein fesselnder Krimi, der in Frankreich spielt, bietet eine packende Handlung voller Spannung und Unterhaltung. Die Geschichte entfaltet sich in einer atmosphärischen Kulisse, in der Intrigen und Geheimnisse aufeinanderprallen. Die Protagonisten müssen sich mit unerwarteten Wendungen und komplexen Charakteren auseinandersetzen, während sie versuchen, einen mysteriösen Fall zu lösen. Die Kombination aus regionalem Flair und packender Erzählweise macht dieses Buch zu einem unvergesslichen Leseerlebnis für Krimifans.

      Kamber, Kommissar - Frankreich-Krimi
    • Alt Bundesrichter Arthur Haefliger, den manche ehemaligen Studenten noch als nebenamtlichen Professor der Berner Hochschule in Erinnerung haben, feiert im Februar 1999 seinen 80. Geburtstag. Die Stiftung für schweizerische Rechtspflege in Solothurn gibt aus diesem Anlass die vorliegende Festschrift mit einer abwechslungsreichen Auswahl aus den zahlreichen Publikationen des Jubilars heraus. Der Bogen der Aufsätze reicht von einer unterhaltsamen rechtshistorischen Arbeit über ein Referat, das die Aufgabe der Rechtswissenschaft zum Thema hat, bis zu Artikeln aus dem Bereich des Verfassungsrechts, zu denen etwa eine Abhandlung gehört, die sich auf die dem Verfasser besonders vertraute Problematik der Rechtsgleichheit bezieht. Die Reihe der Aufsätze schliesst mit dem instruktiven Referat über „Die Schweiz und die Europäische Menschenrechtskonvention“, das über die Grenzen des internen nationalen Rechts hinausweist.

      Im Rückspiegel
    • Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wurde 1950 als Reaktion auf die Un-taten geschaffen, die während des Zweiten Weltkriegs und schon vorher in Diktaturstaaten begangen worden waren. Sie gilt in der Schweiz seit 1974 und hat seither einen festen Platz in unserer Rechtsordnung gewonnen. In der vorliegenden Schrift wird ge-zeigt, dass sie nicht bloss ein internationaler Vertragstext ist, an den sich die beteiligten Staaten halten können oder nicht. Wer in einem von der Konvention verbürgten Recht verletzt ist, kann sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg beschweren, wenn er bei den nationalen Behörden nicht zum Ziel kam. Die Urteile des Gerichtshofs sind für die der Konvention an-geschlossenen Staaten verbindlich. Die Menschen- und Freiheitsrechte, die zu einem guten Teil auch in der Bundesverfassung ge-währleistet sind, haben durch die EMRK einen verstärkten, wirksamen Schutz erhalten.

      Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Schweiz