+1M libros, ¡a una página de distancia!
Bookbot

Peter Classen

    Recht und Schrift im Mittelalter
    Ausgewählte Aufsätze
    Studium und Gesellschaft im Mittelalter
    Algebraische und automatentheoretische Grundlagen generativer Konstituentenstrukturgrammatiken
    Sprachsystem und Sprachfunktion
    Politische Verträge des frühen Mittelalters
    • Die stürmische Entwicklung der Linguistik (L.) und die bescheidene Bilanz des Englischunterrichts in der Hauptschule werfen die Frage auf, ob und wie Ergebnisse der L. die Effizienz des Englischunter- richts steigern können. Der Grad der Übereinstimmung, der bei einem Vergleich des Untersuchungsaspektes der L. mit dem Sprachverständnis der Sprachdidaktik festgestellt wird, verweist auf die Möglichkeit der Anwendbarkeit bzw. die Notwendigkeit einer Änderung der Forschungsrichtung der L.

      Sprachsystem und Sprachfunktion
    • Der grammatische Begriff des «Generierens» lässt sich weder unmittelbar aus der psychischen Realität der Sprecher ableiten, noch kann er mit der sprachlichen Energeia identifiziert werden. Er ist vielmehr genuin algebraischer und automatentheoretischer Natur. Durch die vergleichende Analyse des Aufbaues formaler Grammatiken und abstrakter Automaten sowie die veranschaulichende Beschreibung ihrer Arbeitsweise kann daher ein tieferes Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen nichttransformationeller generativer Grammatiken angebahnt werden.

      Algebraische und automatentheoretische Grundlagen generativer Konstituentenstrukturgrammatiken
    • Der Inhalt umfasst mehrere zentrale Themen der Übergangszeit von der Spätantike zum Mittelalter. Zunächst wird der erste Römerzug in der Weltgeschichte und die Entwicklung des Kaisertums im Westen behandelt, einschließlich der Kaiserkrönung in Rom zwischen Theodosius und Karl dem Großen. Es werden die Probleme Roms in dieser Zeit sowie die spät-römischen Grundlagen der mittelalterlichen Kanzleien thematisiert. Ein weiterer Abschnitt beleuchtet die Beziehung zwischen Byzanz und dem Westen, insbesondere Italien zwischen Byzanz und dem Frankenreich, das Konzil von Konstantinopel 1166 und die Loyalität Mailands gegenüber Manuel Komnenos. Die Rolle Karls des Großen und der Karolinger wird in Bezug auf die Kaisertitulatur und die Thronfolge im Frankenreich untersucht, ebenso wie die politischen Grundlagen des westfränkischen Reiches durch die Verträge von Verdun und Coulaines 843. Im hohen Mittelalter wird die Frühscholastik in Österreich und Bayern sowie eschatologische Ideen und Armutsbewegungen des 11. und 12. Jahrhunderts behandelt. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Gerhoch von Reichersberg, seinen Werken und dem Häresiebegriff in seinem Umfeld. Abschließend werden Königspfalzen und Herrschaftszeichen, insbesondere die Bedeutung der Krone im 12. Jahrhundert, thematisiert. Eine Bibliographie und Register runden den Inhalt ab.

      Ausgewählte Aufsätze
    • Der Inhalt umfasst verschiedene Aspekte der urkundlichen Aufzeichnung im Rechtsleben des frühen Mittelalters. P. Classen eröffnet mit der Untersuchung des Fortlebens und Wandels des spätrömischen Urkundenwesens. R. Schmidt-Wiegand beleuchtet die Rolle von Eid und Gelöbnis sowie der Formeln im mittelalterlichen Recht, während G. Spreckelmeyer die rechtliche Funktion frühmittelalterlicher Testamente analysiert. H. Wolfram beschäftigt sich mit der Notitia Arnonis und ähnlichen Formen der Rechtssicherung in nachagilolfingischen Bayern. P. Johanek untersucht die rechtliche Bedeutung von Traditionsnotiz, Traditionsbuch und frühen Siegelurkunden. H. Patze thematisiert die Stadtgründung und das Stadtrecht, gefolgt von W. Trusen, der die Urkundenlehre der mittelalterlichen Jurisprudenz behandelt. P.-J. Schuler analysiert eine Straßburger Schrift über die Reform des geistlichen Gerichts. Der zweite Teil widmet sich der Entstehung, Geltungsgrund und Funktion normativer Rechtsaufzeichnungen. H. Mordek betrachtet kirchenrechtliche Autoritäten im Frühmittelalter, und R. Schneider thematisiert Schriftlichkeit und Mündlichkeit in den Kapitularien. B. Diestelkamp fragt nach Reichsweistümern als normativen Quellen. P. Classen behandelt die Kodifikation im 12. Jahrhundert, während O. Hageneder die Papstregister und Dekretalenrecht analysiert. K. Kroeschell vergleicht Rechtsaufzeichnung und Rechtswirklichkeit am Beispiel des Sachsenspiegels, und

      Recht und Schrift im Mittelalter