Die Festschrift will das Verhältnis von Kaisertum und Reichsständetum am Ende des 15. Jahrhunderts sowie im 16. Jahrhundert aufzeigen. Die Reichstage verdeutlichen den Gegensatz von Kaiser und Reich. Die Reichsstände kämpfen um ihr Recht und verdeutlichen dies in der Reichskammergerichtsordnung sowie in den Reichsabschieden. Die Reformation ist Angelegenheit von Kaiser und Reich.
Ingrid Wurtzbacher Rundholz Libros
![Das Reichsrecht und die Rechtswirklichkeit im Fall D[okto]r Martin Luther am Beispiel des Repräsentanten Kursachsens Friedrich III [der Dritte]](https://rezised-images.knhbt.cz/1920x1920/0.jpg)


Die Aufgabe der Untersuchung ist die Darlegung von Theodor Heuss Denkweise im historischen Zusammenhang der hundert Jahre von 1848 bis 1948/49. Die Geschichtsbetrachtung ist von wesentlicher Bedeutung, wobei hervorgehoben werden muss, dass Theodor Heuss als Abgeordneter im Reichstag der Weimarer Republik, im Landtag von Württemberg-Baden und im Parlamentarischen Rat mitbestimmend tätig war. Literaturüber- sicht, Zeitströmungen und Heuss eigenständige Beurteilung der Politik ergeben eine Zusammenschau der Geschichte und Persönlichkeit.
Die Arbeit untersucht die Beurteilung der Historiker hinsichtlich des Verhaltens von Kurfürst Friedrich III. von Sachsen zum Fall Dr. Martin Luther und dessen Lehre sowie das Reichsrecht und die Rechtswirklichkeit zur Zeit Kaiser Maximilians I. und Kaiser Karls V. in den Jahren 1486-1525 unter Berücksichtigung der Trennung von Kaiser und Reich seit 1521.